Tarifwechsel Allianz - Angebot mit Leistungsausschluss

Moderator: Czauderna

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Frieder
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Tarifwechsel Allianz - Angebot mit Leistungsausschluss

Beitrag von Frieder » 06.08.2016, 08:54

Hallo,

Ich: beihilfeberechtigt, 30% versichert, in Pension
Leistungsausschluss: Innenohrschwerhörigkeit (Tinitus) ohne Hörgerät - Wehrdienstschaden - kein Behinderungsgrad.

Angebot für Tarifwechsel von Allianz eingeholt:
bisher
Tarif 8130, 8330, 8430 191€/Mon.
Ausschluss: "Bundeswehrschaden Innenohrschwerhörigkeit"
Angebot:
Tarif 813S, 8330, 8530 131€/Mon.
Selbstbehalt ambulant max. 500€/Jahr
ABER: Ausschluss "Altersschwerhörigkeit mit Folgen"

Ich hab jetzt immer gelesen "Verzicht auf Mehrleistung um Risikozuschlag zu vermeiden".

Fragen:
Kann der Leistungsauschluss nur ein Schreibfehler sein, weil ähnlicher Ausschluss schon vorliegt?
Ist zu vermuten, dass ich durch den Ausschluss von Wechsel abgehalten werden soll?
Kann ich auf einem Angebot bestehen, ohne Leistungsausschluss, aber dafür mit Verzicht auf Mehrleistungen?

Danke.

Chris Kratzenstein
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Registriert: 01.08.2016, 11:40

Beitrag von Chris Kratzenstein » 08.08.2016, 08:57

Ob die Allianz hier den bisherigen Leistungausschluss umbenannt hat kann hier niemand beantworten. Möglich ist viel aber es sollte nicht vorkommen. Hierzu müsste man eine Rückfrage bei der Allianz stellen.
Wenn der Leistungsausschluss bisher bereits bestand, so gilt dieser natürlich auch für die Zukunft, es sei denn man beweist, dass es keine Beschwerden mehr gibt. Wenn es allerdings ein Wehrdienstschaden ist, so sollten die Kosten dafür auch von dort übernommen werden.

Der Verzicht auf Mehrleistung (dies wäre dann ein Ausschluss der Mehrleistungen) ist normalerweise die Alternative für einen Risikozuschlag, den der Versicherer für das erhöhte Risiko für die Mehrleistungen verlangt. Diese Mehrleistungen muss der Versicherer allerdings auch benennen.

Auf einem Angebot ohne Leistungsausschluss kannst Du nicht bestehen, sofern die Diagnosen korrekt sind. Wenn Du den LA bereits hast, dann wird dieser weiter bestehen. Wenn Du ihn noch nicht hast, dass ais ein Verzicht auf Mehrleistungen auch ein Leistungsausschluss, allerdings auf die Mehrleistungen beschränkt (die benannt sein müssen).

Was die Allianz, und ob die Allianz damit etwas bezweckt ist auch nur zu vermuten.

Ich würde erst einmal nachfragen, wieso sich die Formulierung für den Leistungsausschluss verändert hat. Ansonsten einen Versicherungsberater beauftragen, der beim Tarifwechsel hilft.

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