ich verstehe es so, wenn ich anbiete die monatlichen zB. 10 €-Raten zu zahlen  und dies auch gleich gewissenhaft tue, dann kommt es erst gar nicht zur Einleitung eines EV-Vorganges ?
wenn ich dann evtl mal in meinen alten Normal-Tarif zurückkehre und im Zusammenhang damit meinen aufgelaufenen Rest-SchuldenBetrag begleiche /beglichen habe,  dann wird doch auch der festgeschriebene Vollstreckungsbescheid bzw das gegebene Schuldanerkenntnis hinfällig /ist zu löschen ?
Danke bis hierher für die erteilten Antworten
			
									
									
						Überführung in den Notlagen-Tarif
Moderator: Czauderna