Vom Notlagentarif zurück zum normalen Tarif

Moderator: Czauderna

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Subok
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Vom Notlagentarif zurück zum normalen Tarif

Beitrag von Subok » 04.08.2019, 15:38

Ich war eine Zeitlang im Notlagentarif versichert. Nachdem ich meine Beitragsrückstände beglichen habe, erhielt ich von der Allianz einen neuen Privattarifvertrag. Allerdings wurde ich nicht automatisch in meinen alten Vertrag zurück gestuft. So vergaß man die Zahnversicherung und die freie Arztwahl. Nach meinem Einwand erhielt ich nun die Unterlagen. Ich soll nun Gesundheitsangaben abgeben, Fragen zum Gesundheitszustand und Gebisszustand beantworten. Ist das normal oder hätte nicht der alte Versicherungsvertrag automatisch wieder aktiviert werden müssen?

Rossi
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Re: Vom Notlagentarif zurück zum normalen Tarif

Beitrag von Rossi » 08.08.2019, 10:50

Hm, ich glaube, dass das nicht normal ist.

Es ist in § 193 Abs. 7 VVG genau geregelt, was im NLT passiert.

Zitat:
(7) Solange der Vertrag ruht, gilt der Versicherungsnehmer als im Notlagentarif nach § 153 des Versicherungsaufsichtsgesetzes versichert. 2Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse und Selbstbehalte entfallen während dieser Zeit. 3Der Versicherer kann verlangen, dass Zusatzversicherungen ruhen, solange die Versicherung nach § 153 des Versicherungsaufsichtsgesetzes besteht

Dort steht nur etwas von ruhen und nicht, dass die Zusatzversicherungen komplett entfallen!!!

Bodi
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Re: Vom Notlagentarif zurück zum normalen Tarif

Beitrag von Bodi » 09.08.2019, 23:13

Die Frage ist - hatte der Versicherer die Zusatzversicherungen ruhend gestellt oder aber gekündigt?
Zwar ist jede Kündigung einer Krankheitskostenversicherung, die eine Pflicht nach § 193 Abs. 3 Satz 1 erfüllt, durch den Versicherer ausgeschlossen. Zusatzversicherungen sind zur Erfüllung dieser Versicherungspflicht jedoch nicht erforderlich und diese darf der Versicherer außerordentlich wegen Zahlungsverzuges kündigen.

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