Von der PKV in die GKV wechseln

Moderator: Czauderna

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Fragender

Von der PKV in die GKV wechseln

Beitrag von Fragender » 16.08.2017, 22:02

Ein freundliches Hallo an Alle!

Ich werde im nächsten Jahr 55 und bin seit 1998 in der PKV versichert.
Bedingt durch steigende Beiträge möchte ich in die GKV wechseln.

Um meinen Vertrag fristgemäß zu kündigen, müßte ich bis zum 30.09. meinen Vertrag kündigen um rechtzeitig aus der PKV auszuscheiden.
Nach dem 30.09. könnte ich eventuell auch noch kündigen da ich bei steigenden Beiträgen ja ein Sonderkündigungsrecht habe. Darauf möchte ich mich jetzt aber nicht verlassen das die Beiträge auch wirklich steigen.

Ich bin schon leider längere Zeit ohne Job arbeite aber daran einen zu finden.
Auf Nachfrage sagte mir eine GKV das sie einen nur aufnimmt wenn ich einen Job habe.

Frage 1: Sollte die Kündigung zum 31.12. wirksam sein und ich keinen Job bis dahin gefunden habe wie bin ich dann ab 2018 krankenversichert, weiterhin bei meiner alten PKV bis ich einen Job habe und wie sähe dann der Wechsel in die GKV aus?

Frage 2: Welche Möglichkeiten/Option gib es noch?

Frage 3: Was muss/sollte ich noch wissen/beachten?

Vielen Dank im Voraus für alle konstruktiven Antworten

Euer Fragender

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 17.08.2017, 13:50

Hallo,
solange du noch keine 55 Jahre alt bist ist die Frage ganz einfach zu beantworten. Du musst Krankenversicherungspflichtig werden oder einen Anspruch auf Familienversicherung in der GKV haben, dann klappt das auch mit dem Wechsel. Du schreibst, dass du derzeit ohne Job bist - bekommst du kein Arbeitslosengeld 1 ?.
Wenn doch, dann hast du dich zu Beginn des Arbeitslosengeldbezuges von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen um in der PKV zu bleiben - wäre dann wohl schon damals ein Fehler gewesen.
Wenn nein - von was bestreitest du deinen Lebensunterhalt ?
Gruss
Czauderna

Fragender

Beitrag von Fragender » 17.08.2017, 21:59

Hallo,
danke für deine Antwort.
Bin mit Aufhebungsvertrag gegangen worden und habe dadurch Summe X erhalten und das zählt als "Vermögen. Solange dies nicht aufgebraucht ist steht mir keine Unterstützung zu laut AA.
Bin alleine in der PKV, keine Familienversicherung.
Gruss
Fragender

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 17.08.2017, 22:47

Hallo,
Okay, danke - also es muss Krankenversicherungspflicht eintreten vor deinem 55. Geburtstag, dann passt es.
Gruß
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 18.08.2017, 16:47, insgesamt 1-mal geändert.

Pichilemu
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Beitrag von Pichilemu » 17.08.2017, 23:35

Fragender hat geschrieben:Bin mit Aufhebungsvertrag gegangen worden und habe dadurch Summe X erhalten und das zählt als "Vermögen. Solange dies nicht aufgebraucht ist steht mir keine Unterstützung zu laut AA.
Wer hat denn das erzählt? Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung, die bekommt man auch als Millionär, Vermögen spielt keinerlei Rolle.

Was natürlich sein kann, ist dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld I nach § 158 SGB III ruht, aber das wäre auf ein Jahr begrenzt.

Da würde ich unbedingt nachhaken.

Apolon
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Re: Von der PKV in die GKV wechseln

Beitrag von Apolon » 18.08.2017, 10:08

Fragender hat geschrieben: Ich werde im nächsten Jahr 55 und bin seit 1998 in der PKV versichert.
Bedingt durch steigende Beiträge möchte ich in die GKV wechseln.
Du solltest aber auch daran denken, dass du unter Umständen in der GKV später als Rentner freiwillig versichert werden kannst und dann musst du für alle Einkünfte: Rente, betriebliche Altersversorgung, Mieteinnahmen, Zinserträge usw. deinen anteiligen Beitrag zahlen bis zum Höchstbetrag.

In diesem Fall kann der Beitrag in der GKV als Rentner höher sein als in der PKV.

Daher empfehle ich dir nachfolgenden Link genau zu studieren. Besonders Punkt 2.

https://www.deutsche-rentenversicherung ... /R0815.pdf

Bei der PKV hast du später auch die Möglichkeit, die Leistung auf das Niveau der GKV herunter zu schreiben.

Alternativ den Standard-Tarif auszuwählen.

https://www.pkv.de/service/broschueren/ ... dingungen/

Etwas nach unten blättern.

Gruß Apolon

Fragender

Beitrag von Fragender » 18.08.2017, 13:02

Hallo ihr 3,

@Czauderna
Wenn ich das richtig verstehe, bedeutet Krankenversicherungspflicht, das ich einen Job haben muß?
Und wie sieht es da mit Frage1 aus?

@Pichilemu Da werde ich mich mal erkundigen, danke

@Apolon Werde mich mal einlesen, danke

Hat sonst noch jemand Antworten zu den Fragen 1 - 3 ?

Vielen Dank im Voraus

LG Fragender

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 18.08.2017, 16:46

Fragender hat geschrieben:Hallo ihr 3,

@Czauderna
Wenn ich das richtig verstehe, bedeutet Krankenversicherungspflicht, das ich einen Job haben muß?
Und wie sieht es da mit Frage1 aus?
Die gleiche Antwort, erst mit Eintritt (Tagesdatum)I der Krankenversicherungspflicht, oib als Arbeitnehmer oder als Arbeitslosengeld 1-Bezieher ist auch ein Übetritt in die GKV möglich, du musst sogar wechseln wenn du dich nicht befreien lässt. der PKV ist es egal ob du arbeitest oder nicht, d.h. solange du nicht in die GKV wechseln kannst musst du in der PKV verbleiben.
Gruss
Czauderna




Vielen Dank im Voraus

LG Fragender

Fragender

Beitrag von Fragender » 18.08.2017, 21:47

Hallo @Czauderna,

....du musst sogar wechseln wenn du dich nicht befreien lässt. .....

Wie lässt man sich denn befreien?

Sorry, aber habe mich nie mit dem Thema beschäftigt.

Fragender

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 18.08.2017, 22:16

[quote="Fragender"Hallo @Czauderna,

....du musst sogar wechseln wenn du dich nicht befreien lässt. .....

Wie lässt man sich denn befreien?

Sorry, aber habe mich nie mit dem Thema beschäftigt.

Fragender[/quote]

Hallo,
schau mal hier - das ist die gesetzliche Grundlage dafür - http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/8.html -
aber du willst das ja sicher nicht, du willst doch in die GKV.
Über Befreiung entscheidet eine gesetzliche Krankenkasse bei der ein entsprechender Antrag gestellt werden müsste - die prüft natürlich vorher ob man sich überhaupt befreien lassen kann.
Gruss
Czauderna

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