vorvertragliche anzeigepflicht - verjährung?

Moderator: Czauderna

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Miep
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vorvertragliche anzeigepflicht - verjährung?

Beitrag von Miep » 12.05.2023, 14:56

hallo,

wenn ein pkv vertrag geschlossen wurde zum 01.01.2019 und der leistungsfall "verdacht auf psychische erkrankung xy" und einleitung einer diagnostik im februar 2023 eintritt, ist dann die vorvertragliche anzeigepflicht verjährt, oder nicht? person war zum vertragsabschluss ein kind von 3 jahren, nie in psychiatrischer behandlung, symptome zeigten sich erst jetzt in der deutlichkeit,so dass ein kinderpsychiater aufgesucht wurde.

wäre es üblich, dass die pkv nach über 4 jahren trotzdem anfängt nachzuforschen, weil sie vermutet, man könnte bei den gesundheitsfragen geschummelt oder etwas vergessen haben?

wie lange gilt die vorvertragliche anzeigepflicht? 3 jahre, 5 jahre, 10 jahre?

ich finde unterschiedliche angaben.

danke.

Kehlchen
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Re: vorvertragliche anzeigepflicht - verjährung?

Beitrag von Kehlchen » 16.05.2023, 16:17

Hallo Miep

Meinst du wirklich die vorvertragliche Anzeigepflicht oder meinst du bestimmte Wartezeiten?

Um die vorvertragliche Anzeigepflicht musst du dir gar keine Gedanken machen, wenn bei Abschluss des Vertrags alle bekannten Risiken angegeben wurden.

Wartezeiten für bestimmte Leistungen müssen im Vertrag stehen, es empfiehlt sich, diesen bei auftauchenden Fragen gründlich zu lesen. Für Psychotherapie gibt es m.W. eine maximale Wartezeit von 8 Monaten.

MfG

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