warum Entbindung nur von der ärztlichen Schweigepflicht?

Moderator: Czauderna

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Marned
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warum Entbindung nur von der ärztlichen Schweigepflicht?

Beitrag von Marned » 19.03.2013, 02:09

Hallo,

mich würde mal interessieren, warum PKVs im Leistungsfall Entbindungen nur von der ärztlichen Schweigepflicht fordern. Es kann doch sein, dass ich z.B. bei 5 Ärzten vorher war und nur einer ( Dr. Mustermann ) die Diagnose festgestellt hat und die entsprechende Behandlung angeraten hat, was ich aber verschweige und nur die 4 anderen von der Schweigepflicht entbinde. Z.B habe ich einen sechsten erst nach dem Abschluss einer PKV aufgesucht und dieser auch dieselbe Diagnose festgestellt und dieselbe Behandlung angeraten hat. Dass ich aber überhaupt noch bei Dr. Mustermann war bzw. bei wem ich überhaupt tatsächlich war, könnte die PKV nur bei meiner alten KV erfahren. Die sollte also vor allem eine Entbindung von der Schweigepflich der KV fordern, oder?

Poet
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Beitrag von Poet » 19.03.2013, 23:07

Marned hat geschrieben:Hallo,

mich würde mal interessieren, warum PKVs im Leistungsfall Entbindungen nur von der ärztlichen Schweigepflicht fordern.
@Marned: Ehrliche Antwort -> Weil die PKV im Leistungsfall alles suchen wird, wo Du annähernd schon mal wegen derselben oder einen ähnlichen Sache im kausalen Zusammenhang stehend, behandelt worden bist. Dann wird abgeglichen, ob Du es im Versicherungsantrag angegeben hattest. Ziel: Leistungsablehnung oder schlimmstenfalls-> Ausschluss aus der Versicherung wegen Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten.

Deswegen: So schnell wie möglich weg der PKV. Meine Meinung.

Übrigens: Die alte und die neue KV können ihre Daten miteinander abgleichen und tun dies meist.

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