Wechsel GKV zurück in PKV durch Versicherungslücke erschwert

Moderator: Czauderna

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Magda105
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Wechsel GKV zurück in PKV durch Versicherungslücke erschwert

Beitrag von Magda105 » 23.10.2013, 16:22

Liebe Experten, mich interessiert dringend eure Meinung.

Kurz der Sachverhalt: Ich habe gemeinsam mit einem Sachbearbeiter zum August eine Kündigung bei der BBK Debeka geschrieben um in die PKV der Debeka, bei der ich eine Anwartschaft hatte, zurückzukehren. Nachdem ich Wochen später immer noch keine Mitteilung - weder Kündigungsbestätigung der BKK noch von der PKV bekam - fragte ich telefonisch nach meinem Versicherungsstand. Mir wurde mitgeteilt, dass ich privat versichert sei.

Mitte Oktober bekam ich dann einen Anruf der PKV. Es sei so nicht möglich, mich aufzunehmen, da ich im August für einige Wochen nicht versichert gewesen war, die "Nachversicherungspflicht" der BKK würde keine Versicherungslücke verhindern.

Ich würde nun meine Lücke gerne rückwirkend bei der BKK nachbezahlen und schließen. Die Aussage der Debeka lautet aber, dass ich dies nicht könne, in diesem Falle müsste ich wegen der Kündigungsfrist bis Anfang 2014 in der GKV bleiben. Stattdessen soll ich mich für viel Geld über die PKV nachversichern (so dass ich für den Monat August letztlich nicht mehr verdient habe, wie die Krankenversicherung mich kostet, obwohl noch nicht mal ein Leistungsfall aufgetreten ist). Ich hab den Sachbearbeiter der BKK darauf angesprochen, ob nicht über die Kündigungszeit hinweg gesehen werden könnte, immerhin habe ich nicht gekündigt, da ich von Seiten der Debeka falsch informiert worden bin ("Ein Wechsel innerhalb der Debeka sei problemlos.") Das täte ihm leid, aber dies sei wegen der gesetzlichen Vorschriften nicht möglich. Als ich ihm sagte, dass ich wochenlang keine Reaktion auf meine Kündigung erhalten habe und ihn auf SGB 5 § 175, 4, ansprach und die Verpflichtung unverzüglich eine Kündigungsbestätigung auszustellen, sagte er, dass diese Regelung nicht auf meinen Fall zuträfe, denn hier geht es ja um einen Wechsel innerhalb einer Kasse. Die Kündigungsbestätigung hätte ja den Zweck, dass die nächste Kasse über eine Kündigung informiert wird. Dies sei ja in meinem Falle ohnehin geschehen.

Hier der genaue Wortlaut aus dem SGB 5, § 175, 4:

"Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich, gerechnet von dem Monat, in dem das Mitglied die Kündigung erklärt. Die Krankenkasse hat dem Mitglied unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsbestätigung auszustellen."

Hätte die Kasse nicht bereits früher auf die Kündigung reagieren müssen und mich darüber informieren, dass ich eine Versicherungslücke habe? Diese späte Info kostet mich jetzt mehrere hundert Euro. Oder ist das persönliches Pech und ich muss das Geld bezahlen? Mir kommt das alles nicht rechtens vor. :(

Grüße und Danke schonmal,
Magda

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 23.10.2013, 21:51

Vorab: Der Debeka Krankenversicherungsverein a. G. (= PKV) entspricht nicht der Debeka BKK (= GKV). Es findet also kein Wechsel "innerhalb der Debeka" statt.

Solange Du im Rahmen der Kündigung Deinem Ansprechpartner bei der PKV keine Vollmacht für die Abwicklung gegeben hast, hätte die Kündigungsbestätigung an Dich gehen müssen. Wäre eine Kündigung zum gewünschten Zeitpunkt oder generell nicht möglich, hätte grds. eine Umdeutung bzw. Info erfolgen müssen.

Dass dies nicht geschehen ist, ist sehr unglücklich. Ich persönlich würde mich an eine höhere Stelle innerhalb der BKK wenden. Wie ich als Kasse agieren würde, weiss ich. Was die BKK draus macht, kann ich nicht beurteilen.

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 25.10.2013, 17:21

Hier geht es aber doch scheinbar darum, dass das Aufleben der Anwartschaft nicht mit dem Ende der Mitglierdschaft zusammenfällt. Das wäre aus Sicht der GKV unzulässig und aus Sicht einer Anwartschaft auch nicht möglich. Der Termin mus identisch sein, wenn der Grund für die Anwartschaft eine Mitgliedschaft in der GKV gemäß § 5 oder 10 SGB V ist!

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