Wechsel von PK zu gesetzlicher bei Arbeitslosigkeit

Moderator: Czauderna

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Jean
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Wechsel von PK zu gesetzlicher bei Arbeitslosigkeit

Beitrag von Jean » 08.06.2018, 10:50

Hallo,
Ich bin seit meiner Geburt über meinen Vater in einer privaten Beamtenkrankenkasse versichert. Nun habe ich mein Studium abgeschlossen, aber noch kein Beruf angefangen. Ich befinde mich seit längerer Zeit im Ausland und arbeite in Gelegenheitsjobs oder unbezahlten sozialen Projekten in Australien, Vietnam etc. Um die Krankenkassenbeiträge in Deutschland möglichst gering zu halten, bin ich immer noch an einer deutschen Universität immatrikuliert. Trotzdem komme ich auf etwas mehr als 120€ im Monat. Ich befinde mich noch mindestens ein Jahr im Ausland und werde in dieser Zeit sicher keine Leistungen meiner Krankenkasse in Anspruch nehmen, muss aber in Deutschland versichert bleiben. Im Ausland bin ich über eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung versichert. Das ist die einzige die ich wirklich brauche.
Meine Frage ist nun, ob es irgendwie möglich ist, für das nächste Jahr in Deutschland keine, oder zumindest weniger Beiträge zahlen zu müssen? Zum Beispiel wenn ich mich arbeitslos/arbeitssuchend melde, und dann in eine gesetzliche Versicherung wechseln kann?

Vielen Dank im Vorraus

Jean

Kaveo
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Beitrag von Kaveo » 08.06.2018, 11:17

Um in die GKV zu wechseln, müsstest du 12 Monate zuvor bereits gesetzlich versichert gewesen sein.
Bedeutet: Du bleibst jetzt so lang in der PKV, bis Versichrungspflicht eintritt. Das ist beispielsweise, wenn du ein Angestelltenverhältnis eingehst und unter der JAE (etwa 60.000 € brutto) verdienst.

Das ist doch sinnvoller, als arbeitslos sein, oder?

Jean
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Beitrag von Jean » 08.06.2018, 13:43

Danke für die schnelle Antwort. Doch was bedeuted denn, dass ich vorher schon zwölf Monate gesetzlich versichert sein muss, um in die gesetzliche KV zu wechseln? Das verstehe ich nicht.
Und was bedeuted "bis versicherungspflicht eintritt"? Versicherungspflichtig bin ich doch die ganze Zeit. Deshalb zahle ich ja meine PKV Beiträge, obwohl ich keine einzige Woche im Jahr im Land bin und die Krankenkasse niemals in Anspruch nehmen will/kann.
Deswegen dachte ich mir, um mir unnütze Beiträge zu sparen, könnte ich mich arbeitslos melden und in eine günstigere gesetzliche Krankenkasse wechseln oder diese Beiträge werden evtl ganz übernommen?
Vielleicht klingt das im ersten Moment etwas nach Erschleichen von irgendwelchen Leistungen. Aber dafür sollten Sie wissen, dass ich sehr wohl arbeite. Nur eben im Ausland und teilweise auch in unbezahlten sozialen Projekten. Ich bezahle bereits eine Auslandskrankenversicherung und mit den zusätzlichen überflüssigen Beiträgen aus der PKV kann ich das nur noch schwer stämmen. Und in Deutschland bin ich nun mal arbeitslos, daran kann ich rein praktisch auch nichts ändern im Moment, da ich ganzjährig im Ausland bin. Also steht mir damit nicht eine Unterstützung bei den Krankenkassenbeiträgen zu? Und wenn ja, wie funktioniert der Wechsel von der privaten in die gesetzliche?

Vielen Dank im Voraus

Jean

Kaveo
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Beitrag von Kaveo » 08.06.2018, 14:08

Hallo Jean,

richtig ist, dass du für den Staat arbeitslos bist und derzeit privat versichert bist.
Während der Arbeitslosigkeit kann man nicht von der PKV in die GKV wechseln. Das Krankenversicherungssystem lässt dies nicht zu.

Da du in Deutschland anscheinend nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst bist du in der PKV. Hättest du jemals ALG 1 erhalten, so wäre die private Krankenversicherung nicht möglich.
Wenn du ALG 2 erhalten würdest, kann dir der Staat einen Zuschuss leisten für die private Versicherung.

Beides trifft bei dir nicht zu. Von daher: Du bleibst so lange privat versichert, bis du pflichtversichert wirst. Dafür müsstest du eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit in Deutschland aufnehmen.

Jean
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Beitrag von Jean » 08.06.2018, 14:47

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Dann bleibt mir wohl nichts übrig als die PKV Beiträge zu zahlen.
Bestünde irgendwie die Möglichkeit meine PKV zu kündigen und einfach erst mal keinen Versicherungsschutz zu haben? Vielleicht wenn ich mich aus Deutschland "abmelde" für ein Jahr oder so etwas?

Kaveo
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Beitrag von Kaveo » 08.06.2018, 16:04

Sofern du in Deutschland nicht gemeldet bist, besteht auch keine Versicherungspflicht. Vor allem bei deinem Umstand ist das leicht zu rechtfertigen.

Bedenke aber bitte: Sobald du wieder in Deutschland bist musst du zurück in die private Versicherung, da immer die Vorversicherung greift.

Jean
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Beitrag von Jean » 11.06.2018, 12:00

Ok nur um das noch einmal klar zu stellen. Ich bin im moment in einer privaten Krankenversucherung. Ich würde gerne für mein Jahr im Ausland auf die Zahlung dafür verzichten. Wenn ich mich also aus Deutschland abmelde, entfällt die Versicherungspflicht. Kehre ich nach einem Jahr wieder zurück nach Deutschland und finde nicht sofort einen Job, in dem ich mich gesetzlich versichern lasse, muss ich zunächst in die private Krankenkasse in der ich im Moment bin zurück. Geht das so einfach? Ich sage meiner privaten KV nun also, dass ich durch die Abmeldung in Deutschland meine Versicherung kündige oder ruhen lasse. Bei meiner Rückkehr melde ich mich dann wieder an und komme gleich in meine Versicherung zurück?

Lg

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 11.06.2018, 12:42

Hallo,
ja, so soll bzw. muss es sein.
Gruss
Czauderna

RHW
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Beitrag von RHW » 11.06.2018, 22:04

Hallo,

ist die Versicherung die Postbeamtenkrankenkasse oder die KVB für Bahnbeamte?

Gruß
RHW

Lilley

Beitrag von Lilley » 27.08.2018, 20:07

Für mich ist das ein sowohl schwieriges als auch unverständliches Thema. Ich weiß, dass es nicht einfach ist, von der PKV in die GKV zu wechseln. Umso unklarer ist mir, was dafür der eigentliche Grund ist.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 27.08.2018, 20:12

Lilley hat geschrieben:Für mich ist das ein sowohl schwieriges als auch unverständliches Thema. Ich weiß, dass es nicht einfach ist, von der PKV in die GKV zu wechseln. Umso unklarer ist mir, was dafür der eigentliche Grund ist.
Hallo,
Und was fuer eine konkrete Anfrage hast du ?
Wenn es eine allgemeine Frage ist zum Thema "Wechsel PKV zur GKV"
Ist, dann mach bitte einen neuen ätherische auf.
Danke und Gruß
Czauderna

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