Wechsel von PKV in GKV nach Scheidung

Moderator: Czauderna

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Kielersprotte
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Wechsel von PKV in GKV nach Scheidung

Beitrag von Kielersprotte » 20.02.2013, 18:36

Hallo liebes Forum!
Als ich vor 17 Jahren mein Angestelltenverhältnis im öffentlichen Dienst habe ruhen lassen, um zur Erziehung meiner zwei Kinder unbezahlten Sonderurlaub zu nehmen, konnte ich nicht mehr bei meiner gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben, da ich keine Bezüge mehr hatte. Ich musste mich über meinen Ehemann familienversichern lassen. Nun ist er Beamter und war zu dem Zeitpunkt bereits (und ist es bis heute) zu 30% privat versichert mit einem Beihilfeanspruch von 70%. Ich musste also aus der gesetzlichen KV austreten und bin seitdem ebenso zu 30% privat versichert und zu 70% beihilfeberechtigt. Ich musste meine Tätigkeit bis heute ruhen lassen, da eines meiner Kinder schwer behindert ist und von mir Vollzeit gepflegt wird. Das Kind ist heute 14 Jahre alt, hat Pflegestufe 2 und ich beziehe Pflegegeld in Höhe von 440 Euro pro Monat. Ich lebe zurzeit in Scheidung, mein krankes Kind lebt bei mir. Mit Rechtskraft des Scheidungsurteils in einigen Wochen verliere ich den Beihilfeanspruch. Anwaltlich wurde ich vor dem Scheidungsantrag dahingehend beraten, dass ich ohne Probleme wieder in die GKV wechseln könne, sobald ich geschieden wäre. Die GKV müsse mich nehmen. Eine private Versicherung zu 100% wäre von dem mir zustehenden Ehegattenunterhalt keinesfalls zu bestreiten. Nun wurde ich aber, was den Wechsel in die GKV angeht, eines besseren belehrt. In die GKV, so hieß es, könnte ich nur zurückwechseln, wenn ich eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehme oder Arbeitslosengeld 1 beziehe. Da ich aber nun dieses zu 100% schwerbehinderte Kind allein pflegen muss und mein Noch-Ehemann sich nicht an der Pflege beteiligt, ist mir die Ausübung meines Berufes nicht möglich. Auch möchte ich einen 14jährigen, geistig vollkommen gesunden und intelligenten Jungen nicht in ein Pflegeheim geben, um arbeiten und somit in die gesetzliche KV zurückwechseln zu können. Die Tatsache, dass ich einen ungekündigten aber ruhenden Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst habe, und die Tatsache, dass ich durch die Pflegetätigkeit rentenversichert bin, sei dabei ohne Belang.
Hat jemand eine Idee was ich tun kann oder an wen ich mich um Rat wenden könnte?
Danke!

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 20.02.2013, 19:07

Hallo,

auf jeden Fall würde ich den Anwalt noch mal kontaktieren, dass ein zu zahlender Geldbetrag für Deine Krankenversicherung festgelegt wird, wenn Du auch Ehegatten-Unterhalt bekommst.

Ich sehe für Dich keine Möglichkeit Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung zu bekommen. Eben nur über eine versicherungspflichtige Tätigkeit oder Arbeitslosengeldbezug.

LG, Fee

amerin

Beitrag von amerin » 20.02.2013, 19:23

Warum wurde aus der GKV damals gegangen?
Die GKV hätte doch freiwillig wie zuvor auch weiterbestehen können.

So ist nun die Zuordnung zur PKV korrekt.

Bestand die Beamtenabsicherung bei einer Mischform, dann siehe http://www.lwl.org/spur-download/bag/32_11an.pdf

GKV geht nur wie von Krankenkassenfee und der GKV angesprochen.

Rossi
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Beitrag von Rossi » 20.02.2013, 23:15

Nun ja, es ist relativ einfach.

Kielersprotte musste damals definitiv nicht aus der GKV austreten. Sie hätte sich nämlich freiwillig in der GKV versichern können. Dies Recht hat der Posterin damals de facto zugestanden.

Sorry, Kielersprotte, Du hast dies Recht vermutlich nicht in Anspruch genommen, weil die freiw. Kv. damals teurer war als die Beihilfe mit der Restkostenversicherung in der PKV.

Du hattest damals ein Wahlrecht und hast Dich für die Behilfe mit der Restkostenversicherung entschieden.

Leider geht diese damalige Entscheidung (es war günstiger) jetzt nach hinten los, denn jetzt wird es teurer.

Manchmal spart man und manchmal wird es teurer.

Höver
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Beitrag von Höver » 21.02.2013, 23:41

@ Rossi: Sehr unqualifiziert! Einfach mal genau lesen...

Die Regelung für geschiedene Ex-Beihilfeberechtigte ist eine der größten Ungerechtigkeiten im Sozialsystem. Die PKV kann allerdings nichts dafür.

Wenn es so ist, wie Du sagst, bist Du anwaltlich falsch beraten worden. Ein mit Scheidungen betrauter Anwalt sollte diese Falle kennen. Somit käme hier ein Regress in Betracht.

Eine Rückkehr in die GKV ist nur möglich, wenn Du noch nicht 55 Jahre alt bist und sozialversicherungspflichtig beschäftigt wirst.

Ausnahme: Sollte bei Dir eine Schwerbeschädigung festgestellt werden, gibt es ebenfalls ein Rückkehrrecht.

Gibt es denn nicht jemanden in der Verwandtschaft, der Dich anstellen kann? Dies könnte ja auch als Hauswirtschafterin in einem Privathaushalt sein ;-)

Falls das alles nicht geht: Du hast das Recht, in jeden (auch jeden geschlossenen) Tarif zu wechseln. Vielleicht gibt es einen Grundleistungstarif bei Deiner PKV, der noch bezahlbar ist.

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 22.02.2013, 00:12

Hallo Höver,

unqualifiziert fand ich Rossis Beitrag jetzt nicht. Vielleicht nicht sehr charmant, aber dennoch richtig.

Es spielt auch keine Rolle, ob es ungerecht, ein Systemversagen oder Schuld welcher Seite auch immer ist. Fakt ist: Die frw. GKV geht jetzt nicht.

Ob der Anwalt für seine Aussage regressiert werden kann, kann man von hier nicht beurteilen. Dafür müsste ein Schaden (z.B. Verzicht auf Unterhalt) etc. gegeben sein.

Und das Thema "Beschäftigung von Verwandten" ist auch sehr vielseitig - nur zu leicht richtet man damit sehr viel Schaden an. Hier ist eine professionelle Begleitung durch einen Steuerberater nötig.

Gegen eine soz.vers.pflichtige Beschäftigung u55 oder den Wechsel in einen anderen PKV-Tarif hingegen spricht nichts - außer dass ersteres aufgrund der familiären Situation wohl schwierig wäre.

Gruß
roemer70

amerin

Beitrag von amerin » 22.02.2013, 00:56

Höver hat geschrieben:Die Regelung für geschiedene Ex-Beihilfeberechtigte ist eine der größten Ungerechtigkeiten im Sozialsystem.
Ungerecht :?: Du willst also Beamte gegenüber anderen geschiedenen Mitbürgern die zuvor in der PKV waren bevorzugen? :roll:

Rossi
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Beitrag von Rossi » 22.02.2013, 07:37

Nun ja,

Zitat:
Eine Rückkehr in die GKV ist nur möglich, wenn Du noch nicht 55 Jahre alt bist und sozialversicherungspflichtig beschäftigt wirst.

Jenes ist aber nicht ganz richtig.

Als über 55-jährige musst Du nach der Scheidung einfach nur 2 Jahre und 6 Monate warten und dann eine sv-pflichtige Beschäftigung aufnehmen.

Dann landest Du wieder in der GKV.

Man muss die Bestimmungen des § 6 Abs. 3a SGB V nämlich sehr wörtlich nehmen.

Höver
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Beitrag von Höver » 23.02.2013, 01:18

Ich bin kein Beamter und finde übrigens viele Regelungen ungerecht, die Beamte gegenüber Angestellten bevorzugen.

Aber bei der Krankenversicherung ist es nun einmal faktisch so, dass Beamte kaum eine Wahl haben. Natürlich könnten sie sich auch freiwillig in der GKV versichern, müssten dann aber auf den AG-Anteil verzichten. Das ist ja wohl keine ernstzunehmende Alternative.

Genau hier liegt auch der Unterschied. Die geschiedene PKV-versicherte Frau eines "normalen" Arbeitnehmers ist aus anderen Motiven in die PKV gewechselt. Hier hätte die GKV eine sinnvolle Alternative darstellen können, zumal der AG auch den GKV-Beitrag der Ehefrau mit bezuschusst (im Rahmen der Höchstgrenzen).

Es wäre daher m.E. nicht ungerecht, eine Rückkehr in die GKV für Menschen zu ermöglichen, bei denen der Beihilfeanspruch endet.

Rossi
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Beitrag von Rossi » 23.02.2013, 12:25

Tja, es ist relativ einfach, dann muss nämlich das SGB V geändert werden.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 23.02.2013, 12:42

http://www.krankenkassen-direkt.de/news ... =325321262

Pläne werden da schon gemacht:
Wahlrecht für PKV-Versicherte
Privatversicherte können unabhängig von Alter und Gesundheitszustand in einem befristeten Zeitrahmen von einem Jahr nach Einführung wählen, ob sie in die Bürgerversicherung wechseln oder in ihren bestehenden PKV-Verträgen verbleiben wollen. Bei einem Wechsel in die Bürgerversicherung erfolgt die Mitnahme der Alterungsrückstellungen im verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen.

Beamtentarif
In der Bürgerversicherung soll ein beihilfefähiger Tarif geschaffen werden. Den Bundesländern obliege es zu prüfen, wie sie die Bürgerversicherung bzgl. des Beihilferechts umsetzen
.

röschen
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Beitrag von röschen » 23.02.2013, 16:14

Höver hat geschrieben:Es wäre daher m.E. nicht ungerecht, eine Rückkehr in die GKV für Menschen zu ermöglichen, bei denen der Beihilfeanspruch endet.
Besser: Einen GKV-Tarif mit Beihilfeanspruch schaffen.

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 23.02.2013, 16:23

röschen hat geschrieben:Besser: Einen GKV-Tarif mit Beihilfeanspruch schaffen.
Die klassische Marktlücke. Damit würden auch viele frw. Mitgliedschaften von nicht erwerbstätigen Ehegatten hinfällig. Einfacher kann man Familienpolitik nicht machen.

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