Wechsel von PKV nach GKV nach Studium

Moderator: Czauderna

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ExStud12345
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Wechsel von PKV nach GKV nach Studium

Beitrag von ExStud12345 » 30.05.2013, 11:26

Krankenversicherungswechsel von PKV nach GKV nach Studium

vorab die Eckdaten:
Privat krankenversichert als Student: bis 28.02.2013 (autom. Ende mit Exmatrikulation)
Weder Student noch arbeitsuchend gemeldet: 01.03.2013 bis 30.04.2013 ( = Kenntnisstand der Privaten Krankenversicherung)
Als Student an einer Uni eingeschrieben: seit dem 01.04.2013 (Hiervon wurde die Private KK [noch] nicht in Kenntnis gesetzt)
Aufnahme eines sozialversicherungspflichten Beschäftigungsverhältnisses: zum 01.05.2013


Es wäre erstklassig wenn mir jemand fachkundigen Rat zu folgendem Problem geben könnte:

Ich habe mein Studium an einer FH im Frühjahr mit Erfolg abgeschlossen und wurde zum 28.02.2013 regulär exmatrikuliert. Während meines Studiums war ich privat krankenversichert. Danach begann der Bewerbungsmarathon. Ende April habe ich eine Jobzusage bekommen und habe zum 01.05 angefangen zu arbeiten (40Std/Woche). Auch habe ich mich unter Vorlage meines Arbeitsvertrages bei der gesetzlichen Krankenkasse meiner Wahl mit Wirkung zum 1.5. gesetzlich krankenversichern können. Gleichzeitig habe ich aber zum 01.04.2013 ein Studium an einer Uni aufgenommen, welches ich berufsbegleitend absolvieren möchte.
Meiner privaten Krankenversicherung habe ich mein Studienende zum 28.02.2013 mitgeteilt. Später, nach der Jobzusage, habe ich eine Versicherungsbestätigung der gesetzlichen Krankenkasse an meine Private Krankenversicherung geschickt, damit diese mich aus der Pflichtversicherung entlassen konnte.
In den Monaten März und April war ich nach jetzigem Kenntnisstand meiner Privaten KK weder eingeschriebener Student noch war ich arbeitssuchend gemeldet. Zum 1.5. begann mein Angestelltenverhältnis.

Nun folgendes Problem:
In der jetzt schriftlichen Kündigungsbestätigung der Privaten Krankenkasse wird mir für die Monate März und April rückwirkend der reguläre „Nicht-Studententarif“ berechnet, den ich nachzahlen soll. Begründet wird das mit meiner erfolgten Exmatrikulation 28.02.2013 an der FH.
Jetzt bin ich zum 01.04.2013 ja ebenfalls an einer Uni eingeschrieben. Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob meine Kündigung/ mein Krankenkassenwechsel mit der Aufnahme meines Jobs trotz des Weiterstudierens an der Uni zum 01.04. zulässig war? Ich weiß, dass man im Falle der Arbeitslosigkeit oder mit dem Beginn eines Angestelltenverhältnisses ein Sonderkündigungsrecht bei seiner Krankenkasse hat und in eine andere Kasse wechseln kann. Besteht dieses auch in der oben beschriebene Konstellation mit Zweitstudium zum 1.4. und Jobstart zum 1.5.? Wie kann ich gegenüber der Privaten Krankenkasse argumentieren, um die geforderten Beiträge nicht leisten zu müssen (mit §-Nennung?) Ich möchte sicher gehen, dass ich mir nicht mit der Ankündigung gegenüber der Privaten Krankenkasse, dass ich ja seit dem 01.04. wieder eingeschriebener Student bin, selbst ein Bein stelle, indem die Kasse behaupten könnte, meine Kündigung wäre unter dieser Konstellation niemals zustande gekommen. Ich zahle übrigens den regulären Arbeitnehmeranteil an meine gesetzliche Krankenkasse und bin ab dem 1.5. nicht etwa studentisch versichert.


Danke Euch für alle konstruktiven Antworten!

amerin

Beitrag von amerin » 31.05.2013, 17:17

Eine Krankenversicherung, egal ob PKV oder GKV kann nur durch Vorlage einer neuen Folgekrankenversicherung endgültig gekündigt/gewechselt werden. GKV-Zugang ist nur möglich bei Krankenversicherungspflicht, d.h. bspw. als Student in der KVdS oder als Arbeitnehmer. Ein privatversicherter Student ist der PKV zuzuordnen, solange er nicht versicherungspflichtig in der GKV wird.

Für März 2013 ist eindeutig der gültige PKV-„Nicht-Studententarif“ rückwirkend zu zahlen.

Hier nun zwei Möglichkeiten für April 2013:
Es gibt nach aktuellem Stand bei Neuaufnahme eines Studiums, egal ob 1. oder 2., etc. Studium die Wahlmöglichkeit KVdS-Pflicht (GKV) oder Befreiung (PKV-Wahl).
1. Versicherung in PKV bis 31. März 2013, wenn bei der Einschreibung als Student zum 1.4.2013 in die KVdS-Pflicht (Vorlage KVdS-Versicherungsbestätigung einer GKV) neu eingetreten wurde, damit GKV ab 1.4.2013.
2. Versicherung in PKV bis 30. April 2013, wenn bei der Einschreibung als Student zum 1.4.2013 von der KVdS-Pflicht ein 2. Mal befreit wurde. Damit erst GKV-pflichtig durch die Arbeitsaufnahme über 450 Euro und unter JAEG ab 1. Mai 2013.

Ab Mai 2013 eindeutig GKV-pflichtig durch die Arbeit, keine PKV mehr.

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Seaman11
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Beitrag von Seaman11 » 28.06.2013, 14:48

Ist ein Wechsel von der PKK zur GKK einfach so möglich ? Ich habe gehört, dass die neue dann einen nur aufnimmt, wenn man eine Einmalzahlung durchführt, die sehr hoch sein soll ?

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 28.06.2013, 15:03

Seaman11 hat geschrieben:Ist ein Wechsel von der PKK zur GKK einfach so möglich ?

Nein, der ist nur dann möglich, wenn man entweder Versicherungspflichtig wird oder bestimmte im SGB V geregelte Tatbestände erfüllt (Familienversicherung, Schwerbehinderung, etc.)

Ich habe gehört, dass die neue dann einen nur aufnimmt, wenn man eine Einmalzahlung durchführt, die sehr hoch sein soll ?

Und das ist vollständig und vollumfänglich falsch!

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