Zurück in die ges. Krankenversicherung

Moderator: Czauderna

Jupez
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Beitrag von Jupez » 21.06.2018, 23:05

der Beitrag ist zwar schon älter, aber hier gab es einen Interessanten Punkt: Würde das mit der Familienversicherung über die Ehefrau in der Sperrzeit denn auch gehen, wenn die Frau in Elternzeit ist? Und wenn der Mann nach dem Monat Arbeitslosigkeit wieder weit über der Grenze verdient?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 22.06.2018, 14:21

Jupez hat geschrieben:der Beitrag ist zwar schon älter, aber hier gab es einen Interessanten Punkt: Würde das mit der Familienversicherung über die Ehefrau in der Sperrzeit denn auch gehen, wenn die Frau in Elternzeit ist? Und wenn der Mann nach dem Monat Arbeitslosigkeit wieder weit über der Grenze verdient?
Hallo,
wenn der Ehemann die persönlichen Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllt dann spielt es keine Rolle ob seine Ehefrau beitragsfrei gestellt ist oder nicht. Wenn er nach dem Ende der Familienversicherung nahtlos keinen anderweitigen Krankenversicherungsschutz nachweist, dann muss ihn die Krankenkasse der Ehefrau im Rahmen der obligatorischen Anschlussversicherung selbst weiter versichern - eine notwendige Vorversicherungszeit (ehemals 12 Monate) ist nicht erforderlich.
Gruss
Czauderna

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