Zurück in die gesetzliche Krankenkasse möglich ?

Moderator: Czauderna

Kaschmir
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Zurück in die gesetzliche Krankenkasse möglich ?

Beitrag von Kaschmir » 07.10.2013, 19:28

Hallo,

habe das Forum zufällig entdeckt. Hoffe, dass man mir hier weiterhelfen kann. Welche Möglichkeiten gibt es denn, auf legalem und sicheren Weg dauerhaft in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren? Bereue den Wechsel in die PKV zutiefst, wurde leider falsch beraten und stelle fest, dass ein Wechsel sehr schwierig ist.

Vielen Dank im voraus für entsprechende Auskünfte!

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 07.10.2013, 20:01

Hallo Kaschmir,

selbst für eine vage Einschätzung sind deine Angaben zu dürftig.

Wie alt bist Du?

Was machst Du? Arbeitnehmer, Student, Selbstständig, noch was anderes?

Wie ist deine Familiensituation? (Ehemann/-frau?, Kinder? Wenn ja - wie versichert?)

Seit wann bist du in der PKV?

Wenn Du die Fragen beantwortest, kann man vielleicht anfangen über Wege nachzudenken. Aber erwarte keine Wunder. Meist ist die Tür zurück zur GKV fest verrammelt.

Gruß
Swantje

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 07.10.2013, 20:03

Hallo Kaschmir,

das hängt von vielen Faktoren ab.
Entscheidend sind unter anderem der Beschäftigungsstatus (Angestellter, Selbständiger etc.), das Alter, der Familienstand usw.

Wenn Du Antworten möchtest, die sich nicht in seitenweisen Abhandlungen (oder einem schnöden Link) erschöpfen, musst Du erst ein bißchen Deine Situation beschreiben.

Gruß
roemer70

Kaschmir
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Beitrag von Kaschmir » 07.10.2013, 20:21

Hallo zusammen,

danke erstmal für die Antworten. Freut mich wirklich sehr.

Hier einige Angaben:

Bin Arbeitnehmer, seit knapp 10 Jahren in der PKV, Ende 40, nicht verheiratet.

Gibt es da noch einen Weg zurück in die GKV?

@roemer70: was heißt genau Rechtsbeistand außerhalb des Forums? gibt es Anlaufstellen, die sich darauf spezialisiert haben?

Vielen Dank!

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 07.10.2013, 20:28

Kaschmir hat geschrieben:
... seit knapp 10 Jahren in der PKV ...
Wie warst Du am 31.12.2002 versichert? Privat oder gesetzlich?

Gruß
Swantje

Kaschmir
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Beitrag von Kaschmir » 07.10.2013, 20:41

Am 31.12.2002 ? Gesetzlich.

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 07.10.2013, 20:57

Hallo Kaschmir,,

du kannst dich nicht freiwillig in der GKV versichern. Solange du noch keine 55 bist, besteht aber eventuell die Möglichkeit einer Pflichtversicherung.

Die Pflichtversicherung tritt automatisch in Kraft, wenn bestimmte, im Gesetz festgelegte Kriterien erfüllt sind. Aus der Liste der möglichen Pflichtversicherungskriterien (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 13 SGB V) kommen in Deiner Situation nur zwei in Betracht. Schön sind beide nicht, billig auch nicht:

1.) arbeitslos werden und Arbeitslosengeld I beziehen
(Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V).

2.) Das Entgelt soweit reduzieren, dass es unter 4.462,50 € brutto/Monat liegt, z. B. durch Wechsel auf einen Teilzeitarbeitsplatz. (Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V; der Entgeltwert bezieht sich bereits auf das Jahr 2014).

Gruß
Swantje

Kaschmir
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Beitrag von Kaschmir » 07.10.2013, 21:14

Hallo Swantje,

danke für die Auskunft. Klingt hart. Arbeitslosigkeit möchte ich nicht riskieren. Punkt 2 käme evtl. in Frage. Wie geht man da am besten bzw. am sichersten vor ?

Warum kann ich mich eigentlich nicht freiwillig in der GKV versichern?
Ich würde doch den Höchstbetrag zahlen. Und warum ist ein Wechsel von der PKV zur GKV so schwer? Umgekehrt geht es doch auch und zwischen den GKVs auch, wie ich hörte.

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 07.10.2013, 23:37

Hallo Kaschmir,

allgemeingültige Tipps dazu, wie man eine Entgeltreduzierung "sicher" gestaltet, gibt es kaum. Dazu sind die Fallkonstellationen in der Praxis zu unterschiedlich.

Was man aber allgemein sagen kann:

- wenn es einen Betriebs- oder Personalrat gibt, ist es meist gut, diesen in die Planung einzubinden

- wichtige Frage, die zu klären ist: wie sicher kommst du "später" wieder auf dein altes Gehalt / deine alte Arbeitszeit? Wenn du vom goodwill des Arbeitgebers abhängig bist: welche Erfahrungen gibt es?

- sprich mit der gesetzlichen Kasse. Vor dem 31.07.2013 musstest du mindestens 12 Monate am Stück gesetzlich versichert sein (z.B. durch Teilzeit), um auch danach in der GKV zu bleiben. Seit dem 01.08.2013 gilt das nicht mehr. Das ist so neu, dass die Prozesse noch nicht bei allen Kassen angepasst sind. Behält deine Wunschkasse dich ohne weiteres, wenn du nach 6 oder 7 Monaten wieder das volle Gehalt bekommst, oder müsstest du sie ggf. verklagen?

- plane das Entgelt nicht zu knapp an der Grenze. Auch Weihnachts- und Urlaubsgeld werden z. B. auf die Entgeltgrenze angerechnet.

Zu deinen anderen Fragen (warum keine freiwillige KV, warum ist das so schwer) schreibe ich nichts. Ich möchte den Thread gerne sachlich halten, und über die Suchfunktion findest du auch so jede Polemik zu dem Thema, die sich sonst hier (erneut) entfalten würde. Ein gutes Suchwort: Solidargemeinschaft.

Gruß
Swantje

Kaschmir
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Beitrag von Kaschmir » 08.10.2013, 01:02

Hallo Swantje,

danke sehr für die Infos. Scheint gar nicht so einfach zu sein. Hoffe, das geht gut. Was hat sich denn am 1.8.2013 genau geändert?
Muss das Monatseinkommen jeden Monat unter 4462,50 € sein oder kann es einen Monat auch mal etwas drüber sein und in einem anderen Monat deutlich drunter? Ist das Jahresentgelt entscheidend oder das monatliche Einkommen?

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 08.10.2013, 08:54

Hallo Kaschmir,

die wichtige Grenze ist eine Jahresarbeitsentgeltgrenze. Wie sie berechnet wird, findest du hier:
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... ]=159934,0

Was passiert wenn das Entgelt unter die Grenze fällt findest du hier:
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... =2905611,0

Die Situation vor und nach dem 01.08.2013 findest du hier:
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... ]=159909,0

Achtung: Das ist kompliziert. In den Links steckt viel, das man als Laie überlesen oder falsch verstehen kann, und eine vollständige Klärung deiner Situation ist meiner Ansicht nach durch eine reine Forumsberatung nicht möglich. Wenn die Versicherungspflicht durch Entgeltreduzierung für dich grundsätzlich ein gangbarer Weg ist, empfehle ich dir eine konkrete Beratung vor Ort zu suchen (Betriebsrat?, Fachanwalt für Sozialrecht?, gesetzliche Krankenversicherung?).

Gruß
Swantje

Kaschmir
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Beitrag von Kaschmir » 08.10.2013, 13:06

Hallo Swantje,

danke danke für die Info. Hilft mir Schritt für Schritt weiter. Denke, die Entgeltreduzierung ist der einzige Weg, der bei mir überhaupt in Frage kommt. Sehe keine Alternative, Arbeitslosigkeit wäre der Gau in meinem Alter.
Sind hier hier im Forum vorwiegend Mitarbeiter von Krankenkassen und Hilfesuchende oder wie setzt es sich hauptsächlich zusammen?

Habe die KK angerufen, sie meinten, der Arbeitgeber sei zuständig. Muss mir einen Fachmann suchen, der sich auskennt. Allein ist es zu kompliziert. Machen das hauptsächlich Anwälte?

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 08.10.2013, 13:08

Ergänzung: Versicherungsberater nach § 34 e GewO

Bei der Beratung durch die GKV, also im Sinne einer persönlichen Ansprache, wäre ich vorsichtig!

Es gibt dazu Ausarbeitungen und Expertisen. natürlich muss man dafür auch mal einen Euro in die Hand nehmen!

Der wichtigste und elementarste Punkt ist aber: der AG muss mitspielen und bei großen Unternehmen ggf. auch der Betriebsrat. Die Personalabteilung muss wissen worum es geht und entsprechend konstruieren!

Kaschmir
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Beitrag von Kaschmir » 08.10.2013, 16:30

Ganz ehrlich, bin gern bereit etwas zu investieren, wenn ich weiß, dass es am Ende erfolgreich sein wird.

Was Teilzeit betrifft: Arbeitgeber bietet nach Absprache in bestimmten Fällen Teilzeitlösungen an, wenn es um Vereinbarkeit von Beruf und Familie, um Pflege o.ä. geht. Dann wäre die Pflichtversicherung zwangsläufig ein Nebeneffekt, oder ?

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 08.10.2013, 17:14

Kaschmir hat geschrieben:Ganz ehrlich, bin gern bereit etwas zu investieren, wenn ich weiß, dass es am Ende erfolgreich sein wird.

Ein Berater, der etwas ausarbeitet kann für den erfolg nie garantieren, weil es ja ein paar Beteiligte gibt, die nicht zwangsläufig auf ihn hören müssen! Wie soll man dann bitte auf Erfolgshonorar arbeiten? Es wird bezahlt für eine Leistung und die ist " Expertise bezogen auf den jeweiligen Einzelfall" im Sinne von "mehrere Möglichkeiten und wie es geht"!

Was Teilzeit betrifft: Arbeitgeber bietet nach Absprache in bestimmten Fällen Teilzeitlösungen an, wenn es um Vereinbarkeit von Beruf und Familie, um Pflege o.ä. geht. Dann wäre die Pflichtversicherung zwangsläufig ein Nebeneffekt, oder ?

Das kann man so sehen!

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