Zweitbeschäftigung relevant? -> Evtl. Wechsel von GKV in

Moderator: Czauderna

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berchti833
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Zweitbeschäftigung relevant? -> Evtl. Wechsel von GKV in

Beitrag von berchti833 » 27.03.2014, 12:23

Guten Tag liebe Forengemeinde,

ich hätte da eine Frage an Euch.
Mir schwebt seit einiger Zeit der Gedanke im Kopf, eventuell von der GKV in die PKV zu wechseln.

Als Angestellter mit noch nicht allzu viel Berufserfahrung liege ich vorerst einmal unter der Versicherungspflichtgrenze. Nun verdiene ich mir durch eine Zweitbeschäftigung im Onlinebusiness, die ich mir über meine Studienzeit hinweg aufgebaut habe, zusätzlich etwas hinzu, sodass ich mit dieser über der Versicherungspflichtgrenze liege.

Dieser Gewinn aus der freiberuflichen Nebentätigkeit wird ja ganz normal durch das Finanzamt auf mein Angestellteneinkommen aufgeschlagen und als Einkommen versteuert.

Aufgrund dieser Tatsache, gehe ich davon aus, dass ich meine Nebentätigkeit als versicherungspflichtige Zweitbeschäftigung ansehen kann und aufgrund der Summe aus beiden Einkommen, die über der Versicherungspflichtgrenze liegt, tatsächlich jetzt schon in die PKV wechseln könnte.

Sehe ich das so richtig? Ich freue mich über Eure Rückmeldungen.
Besten Dank schon mal!

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 27.03.2014, 12:54

ich hätte da eine Frage an Euch.
Mir schwebt seit einiger Zeit der Gedanke im Kopf, eventuell von der GKV in die PKV zu wechseln.

Als Angestellter mit noch nicht allzu viel Berufserfahrung liege ich vorerst einmal unter der Versicherungspflichtgrenze. Nun verdiene ich mir durch eine Zweitbeschäftigung im Onlinebusiness, die ich mir über meine Studienzeit hinweg aufgebaut habe, zusätzlich etwas hinzu, sodass ich mit dieser über der Versicherungspflichtgrenze liege.

Dieser Gewinn aus der freiberuflichen Nebentätigkeit wird ja ganz normal durch das Finanzamt auf mein Angestellteneinkommen aufgeschlagen und als Einkommen versteuert.
Gute Frage - schelchte Antwort, grundsätzlich müßte denn hier geprüft werden ob denn hier die selbstständige Nebenberufliche Tätigkeit die hauptberuflich versicherungspflichtige Tätigkeit als Arbeitnehmer schlägt, was ich im moment nicht sehe. Denn die Versicherungspflichtgrenze von der Intention des Gesetzes her umfaßt nur die Einnahmen als Arbeitnehmer aus dieser Beschäftigung. Diese Grenze lag 2013 bei 47.250 €
Für Personen, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren und die bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, gilt für 2014 eine Jahresarbeitsentgeltgrenze von 48.600 € (2013 47.250 €).
http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_v040.php



Das heißt denn also das aus diesen beiden Einkommensarten :

Selbstständige Nebentätigkeit und Tätigkeit als Arbeitnehmer nicht unbedigt denn eine Versicherungsfreiheit resultiert.

Wie denn diese laufenden Einnahmen aus der Nebentätigkeit zu sehen sind, müßte denn noch explezit geprüft werden.

Gruss Jochen
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 27.03.2014, 14:40, insgesamt 1-mal geändert.

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 27.03.2014, 13:58

Cicero, Du zitierst hier die BBG, also die besondere JAEG, die nur für die personen gilt, die am 31.12.2002 bereits als Arbeitnehmer PKV versichert waren und es heute noch sind!

Richtig ist aber, dass bei einer sv-pflichtigen Tätigkeit als Arbeitnehmer weitere Einkommen nicht berücksichtigt werden, weder bei der Frage ob eine JAEG überschritten wird, noch bei der Beitragserhebung.

Man muss schon alleine mit dem regelmäßigen AN-Einkommen über die JAEG (2014 53,550 Euro) kommen oder die selbstständige Tätigkeit muss überwiegen (Zeitaufwand und/oder Einkommen). Das muss aber im Rahmen einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung auch geprüft und festgestellt werden.

Mich bewegt eine andere Frage: Warum willst Du in die PKV? Was sind die konkreten Gründen?

berchti833
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Beitrag von berchti833 » 27.03.2014, 20:12

Danke für Eure Antworten, das hat mir sehr geholfen! In dem Falle muss ich also tatsächlich noch warten, bis hinsichtlich meiner reinen Vergütung als Angestellter die Grenze überschritten wird. Auf der anderen Seite heißt das jedoch natürlich auch, falls ich das richtig interpretiert habe, dass mein zu zahlender Versicherungsbeitrag trotz nebenberuflichem Zweiteinkommen nur auf Basis der Angestelltenvergütung ermittelt wird und ich trotz Zusatzeinkommen letztlich nicht mehr zu zahlen habe.
Richtig ist aber, dass bei einer sv-pflichtigen Tätigkeit als Arbeitnehmer weitere Einkommen nicht berücksichtigt werden, weder bei der Frage ob eine JAEG überschritten wird, noch bei der Beitragserhebung.
Könntest Du mir dazu bitte noch die relevanten Paragraphen mitteilen, sodass ich bei eventuellen Änderungen auch in Zukunft informiert bin. Besten Dank!
Mich bewegt eine andere Frage: Warum willst Du in die PKV? Was sind die konkreten Gründen?
Naja, zum Einen schon mal aufgrund der bevorzugten Behandlung, die in einigen Fällen nicht unerheblich ist. Zum anderen bin ich mit meiner Ausbildung und Qualifikation in einer Branche, in der ich sehr gefragt bin und daher regelmäßig gut bezahlte Headhunter Angebote erhalte. Ich kann ziemlich sicher davon ausgehen, dass ich über die nächsten 35 Jahre im Schnitt deutlich mehr als 60000 im Jahr verdienen werde. Da rechnet sich die PKV letztendlich einfach mehr. Zusätzlich erhalte ich einen Einblick in die Liquidationen. Das schafft Transparenz, die ich manchmal vermisse. Mein Sohn ist bei meiner Ex-Partnerin mitversichert und ich selbst möchte in der nächsten Zeit keine weiteren Kinder. Klar, im Leben kann es immer anders kommen wie man denkt. Unter den jetzigen Bedingungen gehe ich jedoch davon aus, dass ich über kurz oder lang mit der PKV besser dran bin. Sind das tragende Argumente? ;-)

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 27.03.2014, 20:17

Könntest Du mir dazu bitte noch die relevanten Paragraphen mitteilen, sodass ich bei eventuellen Änderungen auch in Zukunft informiert bin. Besten Dank!

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html
Mich bewegt eine andere Frage: Warum willst Du in die PKV? Was sind die konkreten Gründen?
Naja, zum Einen schon mal aufgrund der bevorzugten Behandlung, die in einigen Fällen nicht unerheblich ist. Zum anderen bin ich mit meiner Ausbildung und Qualifikation in einer Branche, in der ich sehr gefragt bin und daher regelmäßig gut bezahlte Headhunter Angebote erhalte. Ich kann ziemlich sicher davon ausgehen, dass ich über die nächsten 35 Jahre im Schnitt deutlich mehr als 60000 im Jahr verdienen werde. Da rechnet sich die PKV letztendlich einfach mehr. Zusätzlich erhalte ich einen Einblick in die Liquidationen. Das schafft Transparenz, die ich manchmal vermisse. Mein Sohn ist bei meiner Ex-Partnerin mitversichert und ich selbst möchte in der nächsten Zeit keine weiteren Kinder. Klar, im Leben kann es immer anders kommen wie man denkt. Unter den jetzigen Bedingungen gehe ich jedoch davon aus, dass ich über kurz oder lang mit der PKV besser dran bin. Sind das tragende Argumente? ;-)[/quote]

Das mußt du denn selbst entscheiden

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 28.03.2014, 05:40

Sorry, aber der richtige ist: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__226.html

Gilt aber nur solange, wie die sv-pflichtige Tätigkeit als AN überwiegt. Überwiegt die selbstständige Tätigkeit greift § 240 und Sie zahlen aus allen Einkünften bis maximal BBG!
Naja, zum Einen schon mal aufgrund der bevorzugten Behandlung, die in einigen Fällen nicht unerheblich ist.
Das ist zwar ein Vorteil, aber die Ursache dafür ist auch ein Nachteil, der oft nicht gesehen wird.
Zum anderen bin ich mit meiner Ausbildung und Qualifikation in einer Branche, in der ich sehr gefragt bin und daher regelmäßig gut bezahlte Headhunter Angebote erhalte. Ich kann ziemlich sicher davon ausgehen, dass ich über die nächsten 35 Jahre im Schnitt deutlich mehr als 60000 im Jahr verdienen werde.


In der heutigen zeit, eine mutige Prognose. Respekt und Glückwunsch!
Da rechnet sich die PKV letztendlich einfach mehr.


Die Aussage ist so niemals richtig. ich kann immer wieder nur davor warnen, den Wechsel aus monetären Gründen zu vollziehen. Es gibt Gründe - sehr gute sogar!
Zusätzlich erhalte ich einen Einblick in die Liquidationen.


Die Transparenz hätten Sie als Kassenpatient auch. Die Frage ist, warum Sie Ihre Rechte nicht bereits heute wahrnehmen?
Das schafft Transparenz, die ich manchmal vermisse.


Nun, die meisten Selbstzahler verstehen die Arztrechnungen auch nach vielen Jahren nocht nicht!
Mein Sohn ist bei meiner Ex-Partnerin mitversichert und ich selbst möchte in der nächsten Zeit keine weiteren Kinder.


Wieder ein monetäres Argument. Es geht nicht um geld, und wenn, dann ist das eindeutig die falsche Motivation!
Klar, im Leben kann es immer anders kommen wie man denkt. Unter den jetzigen Bedingungen gehe ich jedoch davon aus, dass ich über kurz oder lang mit der PKV besser dran bin. Sind das tragende Argumente?
Ich empfehle Ihnen eine unabhängige Beratung über die Vor- und die nachteile des Selbstzahlers mit PKV-Rückversicherung. Unabhängig ist eine Beratung, wenn sie ohne Abschluss- und Provisionsorientierung durchgeführt wird.

berchti833
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Beitrag von berchti833 » 28.03.2014, 10:38

Vielen Dank für die kompetenten Rückmeldungen!

Das hat mir sehr geholfen. Und ja, falls die Entscheidung unmittelbar anstehen sollte, werde ich mich in allen Richtungen umfassend informieren und dann sorgsam abwägen. Besten Dank für die Hinweise!

Ich wünsche schon mal ein schönes Wochenende!

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