Fragebogen zur sozialen Sicherung - muss ich ihn ausfüllen?

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Re: Fragebogen zur sozialen Sicherung - muss ich ihn ausfüllen?

von Czauderna » 06.10.2026, 14:46

Hallo,
für die Beurteilung ist es schon wichtig für die Pflegekasse zu wissen, ob ggf. noch weitere Pflegepersonen vorhanden sind, denn es könnte doch sein, dass auch für mehrere Personen Rentenversicherungspflicht eintreten könnte. Ansonsten ist die Zahl der Pflegepersonen uninteressant. Da auf dem Fragebogen nach weiteren Pflegepersonen gefragt wird und du diesen ohnehin nicht ausfüllst, hat sich die Frage gewissermaßen damit erübrigt.
Ich vermute auch, dass nur Pflegegeld bezogen wird, und da spielt die Zahl der Pflegepersonen keine Rolle, ausgenommen bei der Erstbegutachtung.
Gruss
Czauderna

Re: Fragebogen zur sozialen Sicherung - muss ich ihn ausfüllen?

von Miep » 06.10.2026, 13:44

Hallo,
danke, das hilft mir schon weiter.
Angaben dazu, dass es keine weitere Pflegeperson ausser mir gibt, möchte ich schon machen. Auch das wird erfragt in dem Fragebogen.
Sollte man das separat der Pflegekasse mitteilen? Wie schätzt du das ein?
Oder wie wurde aus deiner Erfahrung damit umgegangen, wenn diese Frage offen bleibt, weil kein Fragebogen zurück gesandt wurde?
Andererseits war ja jemand vom MD da und hat ein Gutachten erstellt. Aus dem geht ja auch hervor, dass ich mein Kind allein pflege.

Danke nochmals

Re: Fragebogen zur sozialen Sicherung - muss ich ihn ausfüllen?

von Czauderna » 06.10.2026, 09:03

Hallo,
ich habe den Link gelöscht (hat auch bei mir nicht funktioniert). Ich kenne es aus meiner Praxis so, dass wir ohne den Fragebogen keine Beurteilung vornehmen konnten, also aus diesem Grund keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt haben. Wir haben vorher den Fragebogen mindestens einmal „angemahnt“ und dann auf die Folgen (keinen (höheren) Rentenanspruch) hingewiesen. Das wurde dann zur Akte genommen und die Sache war erledigt. So gesehen war es auch für uns eine „Ersparnis“. Die Rentenversicherung wurde von uns nicht kontaktiert. Meine konkrete Antwort auf deine Frage: Wenn der Fragebogen der Pflegekasse nicht vorliegt, kommt es nicht zur Rentenversicherungspflicht.
Gruss
Czauderna

Re: Fragebogen zur sozialen Sicherung - muss ich ihn ausfüllen?

von Miep » 05.10.2026, 19:41

Czauderna hat geschrieben: ↑
05.10.2026, 12:25
Hallo,
genau darum geht es - die Pflegekasse ist verpflichtet zu prüfen, ob für die Pflegeperson aufgrund der Pflegetätigkeit eine Rentenversicherungspflicht eintritt oder eben nicht. Hier ist das Thema eigentlich gut behandelt - am besten ist es allerdings, sich von der Pflegekasse oder der Rentenversicherung direkt beraten zu lassen -
Gruss
Czauderna
Hallo,
leider lässt sich der Link nicht öffnen.
Meine Frage ist, ob ich freiwillig auf diese Vorteile verzichten kann, da es mir wichtiger ist eine Überprüfung meiner Dauer-Rente zu verhindern als im Alter mehr Rente zu bekommen.
Danke

Re: Fragebogen zur sozialen Sicherung - muss ich ihn ausfüllen?

von Czauderna » 05.10.2026, 12:25

Hallo,
genau darum geht es - die Pflegekasse ist verpflichtet zu prüfen, ob für die Pflegeperson aufgrund der Pflegetätigkeit eine Rentenversicherungspflicht eintritt oder eben nicht. Hier ist das Thema eigentlich gut behandelt - am besten ist es allerdings, sich von der Pflegekasse oder der Rentenversicherung direkt beraten zu lassen -[url] file:///C:/Users/User/Downloads/Thema%2005%20Text.pdf[/url].
Gruss
Czauderna

Fragebogen zur sozialen Sicherung - muss ich ihn ausfüllen?

von Miep » 03.10.2026, 21:58

Hallo,
ich bin alleinerziehende Mutter zweiter Kinder und beziehe eine unbefristete volle EM-Rente.
Meinem Sohn (minderjährige) wurde PG 3 mit Leistungsbeginn 1.9.26 gewährt. Laut Gutachten pflege ich 40 Stunden pro Woche.
Nun wurde mir der Fragebogen zur sozialen Sicherung zugesandt.

Ich weiss, dass grundsätzlich eine EM-Rente die Pflege nicht ausschliesst. Aufgrund der 40 Stunden Pflege,die im Gutachten stehen, weil
ich das offenbar so angegeben habe, weil ich die Nächte, Wochenende und Ferien mit einbezogen habe, habe ich Angst, dass die Rentenversicherung
meinen Gesundheitszustand überprüft. Ich weiss nicht, wie realistisch das ist, dass es tatsächlich dazu kommt, möchte aber kein Risiko eingehen. Bin seit 2014 voll berentet. Die Pflege ist körperlich nicht anstrengend, wohl aber psychisch, da bei meinem Sohn eine schwere ADHS vorliegt. Ich bin die einzige Pflegeperson.

Nun meine Frage: Bin ich verpflichtet, den Fragebogen zur sozialen Sicherung auszufüllen?

Wenn nein, kann ich ihn ignorieren ohne dass negative Konsequenzen hinsichtlich Pflegegeld oder anderer Leistungen in diesem Zusammenhang drohen?

Oder muss ich der Pflegeversicherung zumindest mitteilen, warum ich darauf verzichte, dass für mich Beiträge zur Renten - und Arbeitslosenversicherung entrichtet werden?

Wie sollte man sich am besten verhalten?

Danke

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