Stundenweise Verhinderungspflege

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Stundenweise Verhinderungspflege

von Midoh » 17.04.2026, 18:38

Hallo,

die Krankenkasse hat mir mitgeteilt, dass Angehörige bis zum 2. Grad keinen Anspruch auf stundenweise Verhinderungspflege haben, sondern stattdessen nur Anspruch auf das 1,5-fache Pflegegeld!

Wenn mein Bruder, der in einer anderen Stadt lebt, zu meinem Vater (2. Grad) kommt, um ihn stundenweise zu pflegen, würde er lediglich 474 Euro verdienen!

Zudem wurde mir mitgeteilt, dass die Fahrtkosten (mit Auto) zwar erstattet werden, aber der Nachweis, dass mein Bruder in einer anderen Stadt lebt bzw. dort angemeldet ist, alleine nicht ausreicht.

Könnten Sie mir bitte mitteilen, welche weiteren Nachweise erforderlich sind und wie ich weiter verfahren sollte?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
Mido

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