Fragebogen zur sozialen Sicherung - muss ich ihn ausfüllen?

Antwort erstellen

Smileys
:D :) :( :o :shock: :? 8) :lol: :x :P :oops: :cry: :evil: :twisted: :roll: :wink: :!: :?: :idea: :arrow: :| :mrgreen:

BBCode ist eingeschaltet
[img] ist eingeschaltet
[flash] ist ausgeschaltet
[url] ist eingeschaltet
Smileys sind eingeschaltet

Die letzten Beiträge des Themas
   

Ansicht erweitern Die letzten Beiträge des Themas: Fragebogen zur sozialen Sicherung - muss ich ihn ausfüllen?

Fragebogen zur sozialen Sicherung - muss ich ihn ausfüllen?

von Miep » 03.10.2026, 21:58

Hallo,
ich bin alleinerziehende Mutter zweiter Kinder und beziehe eine unbefristete volle EM-Rente.
Meinem Sohn (minderjährige) wurde PG 3 mit Leistungsbeginn 1.9.26 gewährt. Laut Gutachten pflege ich 40 Stunden pro Woche.
Nun wurde mir der Fragebogen zur sozialen Sicherung zugesandt.

Ich weiss, dass grundsätzlich eine EM-Rente die Pflege nicht ausschliesst. Aufgrund der 40 Stunden Pflege,die im Gutachten stehen, weil
ich das offenbar so angegeben habe, weil ich die Nächte, Wochenende und Ferien mit einbezogen habe, habe ich Angst, dass die Rentenversicherung
meinen Gesundheitszustand überprüft. Ich weiss nicht, wie realistisch das ist, dass es tatsächlich dazu kommt, möchte aber kein Risiko eingehen. Bin seit 2014 voll berentet. Die Pflege ist körperlich nicht anstrengend, wohl aber psychisch, da bei meinem Sohn eine schwere ADHS vorliegt. Ich bin die einzige Pflegeperson.

Nun meine Frage: Bin ich verpflichtet, den Fragebogen zur sozialen Sicherung auszufüllen?

Wenn nein, kann ich ihn ignorieren ohne dass negative Konsequenzen hinsichtlich Pflegegeld oder anderer Leistungen in diesem Zusammenhang drohen?

Oder muss ich der Pflegeversicherung zumindest mitteilen, warum ich darauf verzichte, dass für mich Beiträge zur Renten - und Arbeitslosenversicherung entrichtet werden?

Wie sollte man sich am besten verhalten?

Danke

Nach oben