Rückkehr als Geschäftsführender Gesellschafter in die GKV??

Moderator: Czauderna

Antworten
schmidt_as
Beiträge: 2
Registriert: 05.04.2016, 14:01

Rückkehr als Geschäftsführender Gesellschafter in die GKV??

Beitrag von schmidt_as » 05.04.2016, 14:29

Hallo liebe Foren-User,

ich benötige eure Hilfe beim Wechsel von der PKV in die GKV.
Im Studium war ich in der Familienversicherung meiner Eltern.
Nach dem Studium habe ich eine GmbH gegründet und bin dort mit 51% Beteiligt -> Gesellschafter Geschäftsführer.
Mein Verdienst liegt unter der Einkommensgrenze.

Ich bin gesund und habe meine Arztbesuche nicht geschlampt möchte nun aber trotzdem zurück in die GKV.
Aber wenn möglich nur in die GKV und nicht generell Sozialversicherungspflichtig (keine Arbeislosenversicherung und keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht).

Die GKV lehnen mich ab, da ich faktisch als Selbstständig gelte.
Reicht es nun aus, dass ich 1,0 % meiner GmbH-Anteile an meinen Partner abtrete?
Somit müsste doch die quasi Selbstständigkeit beendet sein, da keine Stimmmehrheit.
Ab diesem Zeipunkt müsste ich faktisch wieder vollumfänglich Sozialversicherungspflichtig sein.

Kann ich die Anteile zu einem späteren Zeitpunkt (12 Monate) wieder an mich übertragen und trotzdem in der GKV bleiben?
Somit würde die Sozialversicherungspflicht erlöschen aber ich würde einfach nicht mehr in die PKV wechseln.
Würde das funktionieren?

Gruß
Alexander

Czauderna
Beiträge: 11183
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 05.04.2016, 14:41

Hallo,
nein, dass allein wird nicht ausreichen, denn auch Stimmanteile von weniger als 50% bewirken nicht unbedingt dass man nicht mehr als hauptberuflich Selbständig gilt.
Dein Weg in die GKV führt nur über den Eintritt der Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer.
Mein Rat - nimm den Gesellschaftvertrag und gehe zu einer GKV-Kasse oder zur Rentenversicherung und lass dich beraten - man wird dir dort sicher unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse sicher genau sagen können wass du machen kannst um als Arbeitnehmer der GmbH.
zu gelten.
Gruss
Czauderna

Antworten