Rückkehr aus Norwegen

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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kvolgm
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Rückkehr aus Norwegen

Beitrag von kvolgm » 25.05.2018, 10:38

Hallo liebe Leute,
ich habe von 2007 bis jetzt in Norwegen gearbeitet und gewohnt.
War vorher in Deutschland selbstständig und PV.
Mußte diese aus gesundheitlichen Gründen aufgeben und bin dann nach Norwegen gegangen.
Bin dort bis jetzt Gesetzlich verichert.
Im Juni werden wir zurückkommen.
Bin seid ca. 2 Jahren Frührentner und bekomme auch aus Deutschland eine 100% Erwerbsminderungs Rente.
Die GKV sagte mir,das ich nicht aufgenommen werde,
die DVKA sagt genau das Gegenteil.
Weil das etwas mit dem EWR Raum zu tun hat,
Nun prüft die GKV meinen Antrag. Schon über 3 Wochen.
Weis jemand, wie lange so eine Entscheidung dauern darf?
Und ob hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hatt?
Vielen Dank im Vorraus
Kalle :roll:

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 25.05.2018, 10:50

Hallo,
willkommen im Forum -
ich denke auch, dass die Auskunft der DVKA richtig ist - siehe dazu auch ggf. das entsprechende Merkblatt für Norwegen der DVKA - https://www.dvka.de/de/arbeitgeber_arbe ... y=Norwegen -
für dich ist das quasi ein Wechsel von einer GKV (Norwegen) in die andere GKV (Deutschland), was rechtlich natürlich möglich ist.
Zur Bearbeitungsdauer kann ich leider nichts konkretes sagen, kommt eben auf die Kasse an, aber 4 Wochen würde ich ihr schon geben.
Gruss
Czauderna

RHW
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Beitrag von RHW » 31.05.2018, 13:41

Hallo kvolgm,

welche Art der Krankenversicherung bestand denn Norwegen:
- gesetzliche norwegische Krankenversicherung/Absicherung?
- private Krankenversicherung (norwegisch, deutsch oder anderes Land)?

Wird die Rente von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt?

Was hat die deutsche gesetzliche Krankenversicherung damals nach dem Rentenantrag zur "Krankenversicherung der Rentner" (KVdR) geschrieben?

Erfolgte auf Antrag eine Befreiung von der KVdR?

Gruß
RHW

heinrich
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Registriert: 05.06.2009, 20:21

Beitrag von heinrich » 01.06.2018, 16:31

teile uns bitte auch mit wie viele Kinder

(leibliche, Stiefkinder, Pflegekinder, Adoptivkinder)

Du bis zum Tag des Rentenantrages hast bzw. hattest.

Pro Kind (und dies ist neue seit 1.8.2017) werden nämlich 3 Jahre auf die KVDR ZUSÄTZLICH angerechnet.


RHW: da bist Du ja wieder. Ich habe immer Hochachtung über den breites Fachwissen im KV-Recht

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