Rückwirkende Kündigung PKV

Moderator: Czauderna

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logos2
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Rückwirkende Kündigung PKV

Beitrag von logos2 » 06.12.2016, 14:56

Hallo,
ein Angehöriger ist künftig in der Familienversicherung. Wieviele Monate kann er seine priv. Krankenversicherung rückwirkend kündigen - zwei oder drei Monate?
Das hieße dann, die in den Vormonaten gezahlten Beiträge hätte die PKV zu erstatten?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 06.12.2016, 15:49

Hallo,
ich verschiebe die Frage mal in den PKV-Bereich.
Gruss
Czauderna

Rossi
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Beitrag von Rossi » 06.12.2016, 18:36

Die PKV ist innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Familienversicherung einzutragen.

Wenn man schon länger als 3 Monate familienversichert ist, dann geht es nur künftig und nicht rückwirkend.

Es ist alles in § 205 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt.

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