Vielen Dank. Ich kann alle diese Punkte verneinen bis auf den Punkt "das Arbeitseinkommen dient überwiegend zur Deckung des Lebensunterhaltes". Denn das ist doch eine weiche Formulierung, oder?
Natürlich dienen die Einahmen der Festanstellung der Sicherung des Lebensunterhaltes - die Nebentätigkeit ...
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- 15.12.2010, 12:29
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Krankenversicherung bei Teilselbständigkeit?
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- 15.12.2010, 11:18
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Krankenversicherung bei Teilselbständigkeit?
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Krankenversicherung bei Teilselbständigkeit?
Hallo,
Folgender fiktiver Fall:
A ist verheiratet und hat 3 minderjaehrige, schulpflichtige Kinder. Er ist alleinverdienend, seine Familie ist über ihn in der gesetzlichen Krankenversicherung Familienversichert.
A arbeitet 38,5 Stunden pro Woche festangestellt im öffentlichen Dienst.
Nun plant ...
Folgender fiktiver Fall:
A ist verheiratet und hat 3 minderjaehrige, schulpflichtige Kinder. Er ist alleinverdienend, seine Familie ist über ihn in der gesetzlichen Krankenversicherung Familienversichert.
A arbeitet 38,5 Stunden pro Woche festangestellt im öffentlichen Dienst.
Nun plant ...