Ganz lieben Dank für die schnelle Antwort!
Allerdings nochmal zu Frage 3: "Wieviel Beitrag zahlt sie während der Elternzeit? " => Antwort: "keinen, im Normalfall"
Das heißt, als freiwillig Versicherte (da über Versicherungspflichtgrenze) vor Elterngeld hat sie, solang sie dann Elterngeld bezieht ...
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- 17.01.2011, 12:47
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Sie pflicht=>freiwill./ er pflichtvers.=>Hochzeit/Kind
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- 16.01.2011, 14:08
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Sie pflicht=>freiwill./ er pflichtvers.=>Hochzeit/Kind
- Antworten: 3
- Zugriffe: 3057
Sie pflicht=>freiwill./ er pflichtvers.=>Hochzeit/Kind
Hallo an alle,
folgende Situation:
Sie fest angestellt, bislang pflichtversichert GKV, verdient ab diesem Jahr über der Versicherungspflichtgrenze, muss sich dann in ihrer GKV freiwillig versichern (will nicht in die PKV).
Er fest angestellt, pflichtversichert GKV.
Hochzeit geplant.
Frage 1 ...
folgende Situation:
Sie fest angestellt, bislang pflichtversichert GKV, verdient ab diesem Jahr über der Versicherungspflichtgrenze, muss sich dann in ihrer GKV freiwillig versichern (will nicht in die PKV).
Er fest angestellt, pflichtversichert GKV.
Hochzeit geplant.
Frage 1 ...