der 1.2 wurde überhaupt nicht begründet, bzw. nur gesagt, der Januar würde nicht gezahlt, weil er sich im Januar nicht arbeitslos gemeldet hatte.., von Frist wegen Aufhebungsvertrag war nie die Rede...
aber wenn es so gehandhabt werden kann oder wird müsste dies doch irgendwo geschrieben stehen ...
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- 27.02.2011, 16:11
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- 24.02.2011, 23:15
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- 23.02.2011, 20:42
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er befand sich in der Lohnfortzahlung, Krank seit 21.12. Arbeitsverhältnis endete am 31.12.
macht das denn einen Unterschied???? Sie haben aber anscheinend keine Frist gerechnet, sondern einfach platt den 1.2. für den Beginn des Krankengeldes genommen, weil er diesen Monat erst beim Arbeitsamt war ...
macht das denn einen Unterschied???? Sie haben aber anscheinend keine Frist gerechnet, sondern einfach platt den 1.2. für den Beginn des Krankengeldes genommen, weil er diesen Monat erst beim Arbeitsamt war ...
- 23.02.2011, 20:26
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- 23.02.2011, 18:06
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- 23.02.2011, 17:25
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- 23.02.2011, 10:53
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Krank in die Arbeitlosigkeit, 4 Wochen kein Krankengeld?
Ich würde mich sehr freuen, wenn hier jemand so lieb wäre, diesen Sachverhalt aufzuklären.
Das Arbeitsverhältnis wurde zum 31.12. 2010 durch Aufhebungsvertrag beendet, während laufender Krankschreibung.
Die Krankenkasse sagte telefonisch erst das es mit dem Krankgengeld kein Problem gebe, ging ...
Das Arbeitsverhältnis wurde zum 31.12. 2010 durch Aufhebungsvertrag beendet, während laufender Krankschreibung.
Die Krankenkasse sagte telefonisch erst das es mit dem Krankgengeld kein Problem gebe, ging ...