besten Dank. Dann verstehe ich zwar nicht, warum dass jetzt so lange (zwei Jahre) gedauert hat mir das mitzteilen, aber wenn die Forderung rechtmäßig ist, werde ich sie natürlich begleichen. Ich bedanke mich!
Die Verjährung von Sozialleistungen ist in § 45 SGB I geregelt. d.h. die Krankenkasse hat 4 Jahre Zeit, die Leistungen einzufordern. Danke, dann weiß ich schon mal, dass ich damit schon mal keine Probleme mehr habe. :) Jetzt kommt die Frage mit der stationären Aufnahme und den ganzen Eigenteilen fü...
Hallo liebe Forengemeinschaft, ein Einstieg ohne Vorstellung in eine Forumsgemeinschaft ist vielleicht etwas plump, aber sorry, das Internet ist mir ein zu öffentlicher Platz, als dass ich zu viel von mir Preis geben möchte. Vielleicht gab es schon mal so eine Frage, aber ich kann mich nicht durch a...