Hallo,
ich glaube um die Nachzahlung kommst du nicht herum. Zumal es ja eine Versicherungspflicht seit dem 1.4.2007 besteht.
Ich würde an deiner Stelle nochmal zwei Monate ins Ausland verschwinden und dann Wieder kommen. Vielleicht hilft das ja aber ich bin auch keinen Profi hier.
Liebe Grüße,
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- 29.04.2011, 12:59
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- 29.04.2011, 12:54
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- Thema: Student und Krankenkasse berechnet den Höchstsatz von 675€/M
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- 28.04.2011, 16:20
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- 27.04.2011, 15:48
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- Thema: Student und Krankenkasse berechnet den Höchstsatz von 675€/M
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Student und Krankenkasse berechnet den Höchstsatz von 675€/M
Habe folgendes Problem,
Ich habe Anfangs Januar von meiner Krankenkasse eine Forderung in Höhe von über 10.000€ bekommen. Hier geht es um die studentischen Beiträge der Jahre 2008, 2009 und 2010.
Nun ist es so dass es zu einer Abbuchung nicht mehr gekommen ist in dieser Zeit und ich es auch nicht ...
Ich habe Anfangs Januar von meiner Krankenkasse eine Forderung in Höhe von über 10.000€ bekommen. Hier geht es um die studentischen Beiträge der Jahre 2008, 2009 und 2010.
Nun ist es so dass es zu einer Abbuchung nicht mehr gekommen ist in dieser Zeit und ich es auch nicht ...