
und darauf brauche ich mich im wieder einmal notwendigen Widerspruchsverfahren gar nicht erst beziehen?
Hallo!CiceroOWL hat geschrieben:Naja ab dem 01.07.11 müssen ja alle Hilfsmittel innerhalb von 4 wochen genehmigt werden, sollte dies denn nich passieren, also keine Genehmigung oder Nichtgenehmigung, gilt bei keiner Fristeinhaltung der Antrag als genehmigtJedenfalls rein theoretisch.