Hallo und Danke für die Antworten.
Bzgl. der Frist geht es mir um den Beginn der 3 Monatsfrist, soll heißen: ab wann werden die 3 Monate gezählt, ab dem Tag der Aufrechterhaltung des Widerspruchs oder aber ab dem Tag des ersten Widerspruchs??
mfg
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- 31.07.2011, 16:37
- Forum: Krankengeld
- Thema: Widerspruch - Bearbeitungszeit von 3 Monaten § 88 Abs. SGG
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- 26.07.2011, 18:06
- Forum: Krankengeld
- Thema: Widerspruch - Bearbeitungszeit von 3 Monaten § 88 Abs. SGG
- Antworten: 8
- Zugriffe: 14817
Widerspruch - Bearbeitungszeit von 3 Monaten § 88 Abs. SGG
Hallo, ich bin neu hier und habe folgende Frage:
Ist es richtig das die Krankenkasse 3 Monate Zeit hat, meinen Widerspruch in einer Widerspruchs Ausschuss Sitzung zu bearbeiten?
Hier geht es um eine Aufrechterhaltung eines Widerspruchs nach Ablehnung eines ersten Widerspruchs seitens des MDK ...
Ist es richtig das die Krankenkasse 3 Monate Zeit hat, meinen Widerspruch in einer Widerspruchs Ausschuss Sitzung zu bearbeiten?
Hier geht es um eine Aufrechterhaltung eines Widerspruchs nach Ablehnung eines ersten Widerspruchs seitens des MDK ...