Guten Tag,
meine Frau ist derzeit in Elternzeit. Ab Februar wird Sie sich nochmal 12 Monate arbeitslos melden, bevor Sie sich und die Kinder freiwillig familienversicherung muss.
Meine Frage:
Sie hat ein Gewerbe anmelden müssen, da Sie selbstgemalte Bilder in einem Onlineshop verkauft.
Darf Sie ...
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- 12.09.2011, 15:15
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Familienversicherung GKV vs. Selbständig
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