Das man eine GuV für das Finanzamt anfertigen muss, um den niedrigeren Vorauszahlungsbescheid zu erhalten, sehe ich als selbstverständlich an und habe ich zu keinem Zeitpunkt in Abrede gestellt.
Selbstredend sollte man für seine Krankenkasse die GuV (1. Quartal) dem Vorauszahlungsbescheid beifügen ...
Die Suche ergab 14 Treffer
- 13.04.2014, 13:57
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- 12.04.2014, 19:13
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- 08.04.2014, 12:34
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Der Vorauszahlungsbescheid gilt auch bei der IKK und nach dortiger Auskunft auch bei allen anderen gesetzlichen Krankenkassen. Sofern das Einkommen allerdings faktisch höher ausfällt, muss eine Nachzahlung entrichtet werden. (das habe ich ja schon erwähnt)
Fällt das Einkommen faktisch niedriger aus ...
Fällt das Einkommen faktisch niedriger aus ...
- 06.04.2014, 16:19
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Du solltest dabei vielleicht erwähnen, dass der Beitrag immer für das übernächste Jahr gilt, und nicht für das nächste! (Abgabefrist der Erklärung ist immer der 31.12) Hinzu kommt, dass der Steuerbescheid einige Monate später kommt, und man bis dahin weiterhin unter Umständen exorbitante Beiträge ...
- 06.04.2014, 15:03
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Sind wir jetzt beim Thema Recht und Gerechtigkeit? Falls ja, würde ich dich bitten diesen Thread einfach zu ignorieren!
Im Übrigen: Du bist Dir aber schon darüber im Klaren, dass die Beiträge nachgezahlt werden müssen, falls sich nächstes Jahr herausstellt, dass ich dieses Jahr mehr verdient habe ...
Im Übrigen: Du bist Dir aber schon darüber im Klaren, dass die Beiträge nachgezahlt werden müssen, falls sich nächstes Jahr herausstellt, dass ich dieses Jahr mehr verdient habe ...
- 06.04.2014, 11:48
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Richtig. Was ist denn daran so ungewöhnlich? Der Beitrag wird immer für die Zukunft festgesetzt. :wink:
Zu einer Nachzahlung kommt es nur, wenn man zum Beispiel als Existenzgründer (ist man in dem ersten Jahr) sein Einkommen niedrig geschätzt hat, aber es dann doch höher ausgefallen ist. Oder wenn ...
Zu einer Nachzahlung kommt es nur, wenn man zum Beispiel als Existenzgründer (ist man in dem ersten Jahr) sein Einkommen niedrig geschätzt hat, aber es dann doch höher ausgefallen ist. Oder wenn ...
- 05.04.2014, 14:27
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- 05.04.2014, 14:09
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- 05.04.2014, 12:55
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- 04.04.2014, 17:06
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- Thema: Vorauszahlungsbescheid = KV Beitrag?
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Vorauszahlungsbescheid = KV Beitrag?
Hallo,
ich soll ab Mai einen sehr hohen KV Beitrag (bin in der GKV) zahlen. Das liegt an dem Steuerbescheid 2012 und den daraus resultierenden Vorauszahlungen für 2014.
Meine Frage ist nun folgende: Wenn ich beim Finanzamt eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantrage und dann einen neuen ...
ich soll ab Mai einen sehr hohen KV Beitrag (bin in der GKV) zahlen. Das liegt an dem Steuerbescheid 2012 und den daraus resultierenden Vorauszahlungen für 2014.
Meine Frage ist nun folgende: Wenn ich beim Finanzamt eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantrage und dann einen neuen ...
- 04.04.2014, 16:49
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- 04.04.2014, 16:12
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Vorauszahlungsbescheid = KV Beitrag?
Hallo,
ich soll ab Mai einen sehr hohen KV Beitrag (bin in der GKV) zahlen. Das liegt an dem Steuerbescheid 2012 und den daraus resultierenden Vorauszahlungen für 2014.
Meine Frage ist nun folgende: Wenn ich beim Finanzamt eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantrage und dann einen neuen ...
ich soll ab Mai einen sehr hohen KV Beitrag (bin in der GKV) zahlen. Das liegt an dem Steuerbescheid 2012 und den daraus resultierenden Vorauszahlungen für 2014.
Meine Frage ist nun folgende: Wenn ich beim Finanzamt eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantrage und dann einen neuen ...
- 10.12.2011, 12:18
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- Thema: Nachzahlung bei Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze?
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- 10.12.2011, 11:54
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- Thema: Nachzahlung bei Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze?
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Nachzahlung bei Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze?
Hallo liebe Gemeinde,
ich habe mal eine Frage zum Thema ermäßigte Beitragsbemessungsgrenze im Zusammenhang mit tatsächlich höheren Einnahmen.
Nun ist es ja so, dass man - wenn man den Gründungszuschuss erhält - den günstigen Beitragssatz von 218 EUR im Monat zahlen muss, da die ...
ich habe mal eine Frage zum Thema ermäßigte Beitragsbemessungsgrenze im Zusammenhang mit tatsächlich höheren Einnahmen.
Nun ist es ja so, dass man - wenn man den Gründungszuschuss erhält - den günstigen Beitragssatz von 218 EUR im Monat zahlen muss, da die ...