Hallo,
dann haben diese Mieteinnahmen nichts mit Deiner Beitragsberechnung zu tun. So wie geschildert wäre es also nicht korrekt.
Gruß
Sportsfreund
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- 02.05.2013, 11:50
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Hi Rossi, Das BSG hat doch noch sehr eindrucksvoll festgestellt, dass der Spibu eine untergesetzliche Funktion in der Krankenversicherung hat. Natürlich nur dann, wenn der Spibu vom Gesetzgeber explizit ermächtigt worden ist. Aber sonst reiten doch gerade die Sofas auf irgendwelche Rundschreiben und...
- 29.04.2013, 15:24
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Hi Biggi, Direktversicherungen gehören ja zu den betrieblichen Altersversorgungen, welche als Versorgungsbezüge bezeichnet werden. Und Versorgungsbezüge sind generell beitragspflichtig: aktuell sind dies zur KV mit 15,5% + PV mit 2,05% (oder 2,3%, wenn man keine Kinder hat). Wenn diese Direktversich...
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Es kommt halt darauf an, was zur Beitragsrechnung herangezogen wird. Bei der TK nimmt man halt mein tatsächliches, momentanes Einkommen. Richtig. Aber eben genau das, was man zur Beitragsrechnung heranzieht, ist bei allen Kassen gleich geregelt. Warum meinst Du denn, dass die AOK das nicht auch mac...
- 25.04.2013, 11:39
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Hallo, also bei freiwillig versicherten gilt, dass ALLE Einkünfte beitragspflichtig sind. Bei einem Beitrag von 213,- EUR/mtl. betrug das zugrundeliegende Einkommen etwa 1250,- EUR. Hast Du das bezogen? Wenn ja, war die Beitragserhebung der AOK absolut korrekt. Wenn nicht, würde ich einen Antrag auf...
- 24.04.2013, 13:42
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Hallo marlies, bei Physiotherapie gilt Folgendes: - eine gewisse Menge (=Regelfall) kann ohne Probleme verordnet werden - Verordnungen außerhalb dieses Regelfalls müssen grds. von der Kasse vorher genehmigt werden, aber... - die Ersatzkassen - damit auch die BarmerGEK - haben einen Genehmigungsverzi...
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Hi, steht vielleicht nicht im SGB. Aber er hat ja den Nachweis, DASS Post zugestellt wurde. Jetzt muss ja die Kasse vorlegen können, was ihr da zugestellt wurde, denn bekommen hat sie es ja. Insofern ergibt es sich aus der Sache an sich, dass die Beweislast umgekehrt wurde. Poet wollte ggf. auch dar...
- 23.04.2013, 16:11
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Hallo Eric, zur Verdeutlichung: Man hat Anspruch auf KG für die Dauer der vom Arzt bescheinigten AU. Aber der Zeitraum, für den man krankgeschrieben wird, muss unbedingt lückenlos erfolgen, so wie von Czauderna ja auch bereits beschrieben. Ob gelber Zettel, oder Auszahlschein ist dabei egal. Hauptsa...
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- 23.04.2013, 11:44
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- 23.04.2013, 11:36
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Hallo, es gibt schon eine solche Nachversicherung. Die soll nämlich Lücken abdecken von max. 1 Monat. ABER: Diese Nachversicherung greift nur dann, wenn in dieser Lücke tatsächlich keine andere Art von Versicherung greift/greifen kann. So hat z.B. durchaus eine mögliche Familienversicherung Vorrang....
- 22.04.2013, 14:46
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Hi nochmal, also ich habe ein BSG-Urteil aus 2003 gefunden. Aber darin geht es nur um die Fragestellung der Familienversicherungs-Voraussetzungen zu § 10 Abs. 3 SGB V - also der Absatz, wo es um die Überschreitung der Einkommensgrenze durch den Nichtgesetzlichversicherten Ehegatten geht. Mehr kenne ...