mein Problem ist:
nach Feststellung des MDK, dass meine Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet ist (habe 40% Erwerbsminderung) stellt mit die Krankenkasse die Frist von 10 Wochen auf MEDIZINISCHE Reha. Habe gehört, dass man genausogut Antrag auf BERUFLICHE reha stellen darf. Oder hat die KK das Recht ...
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- 02.07.2012, 16:29
- Forum: Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
- Thema: welchen REHA-Antrag kann die KK verlangen ? Med. oder Berufl
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