ja, die Kosten der REHA übernimmt die Rentenversicherung (RV).
Auch bei denen hab ich Übergangsgeld beantragt, aber noch keine Antwort bekommen.
Bei der Kr.Kasse geht es zunächst zwar "nur" um 2 Tage Krankengeld zwischen dem Ende des Arbeitsverhältnisses und dem Beginn der Reha. Das bringt mich ...
Die Suche ergab 2 Treffer
- 11.07.2012, 09:36
- Forum: Krankengeld
- Thema: kein Krankengeld nach "Aufhebungsvertrag" ??
- Antworten: 5
- Zugriffe: 6402
- 10.07.2012, 18:54
- Forum: Krankengeld
- Thema: kein Krankengeld nach "Aufhebungsvertrag" ??
- Antworten: 5
- Zugriffe: 6402
kein Krankengeld nach "Aufhebungsvertrag" ??
Fall:
AU seit 20.06.2012
Ende der Beschäftigung (nach 24,5 Jahren!) seit 30.06.2012
REHA seit 03.07.2012
nach "WIederherstellung der Arbeitskraft" kann ich mich dann AL melden, vorher nicht.
Ich habe nun Krankengeld beantragt für 1+2. Juli, da mir gesagt wurde, daß danach die RV für die weitere ...
AU seit 20.06.2012
Ende der Beschäftigung (nach 24,5 Jahren!) seit 30.06.2012
REHA seit 03.07.2012
nach "WIederherstellung der Arbeitskraft" kann ich mich dann AL melden, vorher nicht.
Ich habe nun Krankengeld beantragt für 1+2. Juli, da mir gesagt wurde, daß danach die RV für die weitere ...