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- 27.08.2012, 13:51
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Kein KG bei Auslandsrückkehr in die GKV
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- 27.08.2012, 13:35
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Kein KG bei Auslandsrückkehr in die GKV
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- 27.08.2012, 13:10
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Kein KG bei Auslandsrückkehr in die GKV
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Bitte nicht falsch verstehen, ich möchte keine Leistungen beziehen ohne etwas dafür beizutragen!!
Es geht mir lediglich darum ob ich nach der Rückkehr auch die Möglichkeit habe auch wieder in die freiwillige KV zu kommen mit Anspruch auf KG.
Ich bin bisher sehr zufrieden mit der GKV und ich möchte ...
Es geht mir lediglich darum ob ich nach der Rückkehr auch die Möglichkeit habe auch wieder in die freiwillige KV zu kommen mit Anspruch auf KG.
Ich bin bisher sehr zufrieden mit der GKV und ich möchte ...
- 27.08.2012, 12:55
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Kein KG bei Auslandsrückkehr in die GKV
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- 27.08.2012, 12:41
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Kein KG bei Auslandsrückkehr in die GKV
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Hallo broemmel,
vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Bei meiner bisherigen Recherche bin ich auf ein Rundschreiben der DVKA über die Auslegung des § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V bei grenzüberschreitenden Sachverhalten gestoßen,
konnte darin allerdings keine Begründung finden warum kein Anspruch auf KG ...
vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Bei meiner bisherigen Recherche bin ich auf ein Rundschreiben der DVKA über die Auslegung des § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V bei grenzüberschreitenden Sachverhalten gestoßen,
konnte darin allerdings keine Begründung finden warum kein Anspruch auf KG ...
- 27.08.2012, 11:19
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Kein KG bei Auslandsrückkehr in die GKV
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Kein KG bei Auslandsrückkehr in die GKV
Hallo allerseits,
erst mal möchte ich mich für die vielen hilfreichen Informationen bedanken die mir bis zum jetzigen Zeitpunkt sehr geholfen haben!
Ich will meine Situation erklären:
Momentan bin ich freiwillig gesetzlich versichert da mein ALG I erschöpft ist und kein Anspruch auf ALG II ...
erst mal möchte ich mich für die vielen hilfreichen Informationen bedanken die mir bis zum jetzigen Zeitpunkt sehr geholfen haben!
Ich will meine Situation erklären:
Momentan bin ich freiwillig gesetzlich versichert da mein ALG I erschöpft ist und kein Anspruch auf ALG II ...