Hallo astrachan,
entschuldige die verspätete Antwort. Aber besser Spät als nie! ;)
Falls bisher noch keine weiteren Infos durch deine KK gegeben wurden hier nochmal ein Beispiel zur Berechnung der Vorversicherungszeit der KVdR:
Beginn der ersten Beschäftigung im Erwerbslebens: 01.08.1950
Tag der ...
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- 19.02.2013, 11:17
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Freiberuflich ohne Krankenversicherung gewesen?
- Antworten: 4
- Zugriffe: 5453
- 24.01.2013, 14:13
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Freiberuflich ohne Krankenversicherung gewesen?
- Antworten: 4
- Zugriffe: 5453
Guten Tag astrachan!
Grundsätzlich musst du die Bögen nicht zurück senden.
Bei der Anzeige zur Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 müssen sämtliche Beiträge, beginnend mit dem ersten Tag nach Ende der letzten Versicherung oder ab dem 01.04.2007, je nach dem was zuerst eintritt, nachgezahlt ...
Grundsätzlich musst du die Bögen nicht zurück senden.
Bei der Anzeige zur Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 müssen sämtliche Beiträge, beginnend mit dem ersten Tag nach Ende der letzten Versicherung oder ab dem 01.04.2007, je nach dem was zuerst eintritt, nachgezahlt ...