Also für eine Strafverfolgung sehe ich per se absolut keinen Anlaß, jedenfalls nicht durch die Tatsache der Nichtversichertheit.
Zuallererst nicht für den Arzt/Krankenhaus, denn immerhin ist es ja möglich, die Behandlungskosten selber zu zahlen und den Arzt nicht zu betrügen. Ich habe noch keinen ...
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- 30.01.2013, 20:05
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- 30.01.2013, 14:13
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