Hallo!
Nun weiter:
Person A hat im Jahr 2012 durchschnittlich ein Einkommen von 958 Euro gehabt.
Wenn sie nun 14,9% der Bemessungsgrundlage von 2.012,25 Euro bezahlenb soll, sind das 301,16 Euro.
Das würde ja bedeuten, dass Person A 31,43% ihres realen Einkommens für die GKV ausgeben muss.
Da muss ...
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- 19.02.2013, 18:06
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- 19.02.2013, 12:41
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- 19.02.2013, 11:07
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- 18.02.2013, 18:09
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Selbständig, freiwillige GKV, §240, Vermögensabfrage
Hier ein fiktiver Fall:
Person A ist seit mehreren Jahren selbständig, aber hat nur ein geringes Einkommen.
Person A ist freiwillig gesetzlich krankenversichert und bekam die letzten Jahre aufgrund des niedrigen Einkommens den ermäßigten Beitragssatz vom 60. Teil der monatlichen Bezugsgröße ...
Person A ist seit mehreren Jahren selbständig, aber hat nur ein geringes Einkommen.
Person A ist freiwillig gesetzlich krankenversichert und bekam die letzten Jahre aufgrund des niedrigen Einkommens den ermäßigten Beitragssatz vom 60. Teil der monatlichen Bezugsgröße ...