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- 19.03.2013, 21:33
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V
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- 19.03.2013, 21:32
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- Thema: §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V
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Oki doki, ich bin ja mal gespannt, das Sozialamt ist mehr als interessiert dass es die GKV wird! Sie ist ja bislan eingesprungen (notgedrungen)!
Eine Sache würde mich aber dennoch interessieren: (dazu noch die Info, dass ich jemand bei der GKV kenne, der sagte, also wir würden den versichern ohne ...
Eine Sache würde mich aber dennoch interessieren: (dazu noch die Info, dass ich jemand bei der GKV kenne, der sagte, also wir würden den versichern ohne ...
- 19.03.2013, 18:19
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- 19.03.2013, 17:40
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Re. §5 I Nr.13
"die von der Ausländerbehörde erteilte unbefristete Aufenthaltserlaubnis gilt gemäß § 101 des Aufenthaltsgesetzes als Niederlassungserlaubnis entsprechend dem ihrer Erteilung zugrunde liegenden Aufenthaltszweck und Sachverhalt fort".
Die zuständige Ausländerbehörde schrieb der GKV sinngrmäß, dass ...
Die zuständige Ausländerbehörde schrieb der GKV sinngrmäß, dass ...
- 19.03.2013, 11:02
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weitere Erläuterung
Also die GKV beharrt darauf, dass dieser erster unbefristete Aufenthaltstitel denn Sinn undZweck hatte, dass der Lebensunterhalt gesichert ist.
Ich kann das ja noch verstehen, ABER darf sich die Situation eines Ausländers nicht auch mal negativ entwickeln? Ist es nicht ein wenig an den Haaren ...
Ich kann das ja noch verstehen, ABER darf sich die Situation eines Ausländers nicht auch mal negativ entwickeln? Ist es nicht ein wenig an den Haaren ...
- 19.03.2013, 10:15
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- 18.03.2013, 18:19
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§5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V
Hallo, ich habe folgendes Problem u hoffe dringend auf Hilfe! Mann nicht versichert. bis 31.05.10 selbständig, ab 01.06.10 SGB II. Aber keine Versicherung über SGB II, da §5 Abs. 5 a, soweit ok. Gesetzl. Lehnt KV ab, weil eigentlich §5 Abs. 1 Nr. 13 zwar gegeben, aber wegen §5 Abs. 10 zu verneinen ...