Hallo,
maßgebend für die Berechnung des Krankengeldes ist der zuletzt abgerechnete Lohnzahlungszeitraum (in der Regel ist das ein Monat) vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit, d.h. begann die Arbeitsunfähigkeit im September dann ist der August maßgebend, demzufolge werden auch die Einmalzahlungen vom 1 ...
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- 29.10.2014, 19:24
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- Thema: Berechnung von Krankengeld dringend da am Dienstag Gerichtst
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- 29.10.2014, 07:39
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- 28.10.2014, 13:31
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- Thema: Berechnung von Krankengeld dringend da am Dienstag Gerichtst
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@zangengeburt: Ich antworte Euch beiden per pn. Nur soviel vorab -> im Kassenforum muss man sich nicht rechtfertigen, Tipps der Dauerposter sollen auch keine Schuldzuweisungen sein, höchstens eine andere Sichtweise. :D
Ich werde meinen editierten Beitrag rauslöschen und empfehle Euch ebenfalls die ...
Ich werde meinen editierten Beitrag rauslöschen und empfehle Euch ebenfalls die ...
- 27.10.2014, 22:03
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- Thema: Berechnung von Krankengeld dringend da am Dienstag Gerichtst
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- 27.10.2014, 21:39
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- Thema: Berechnung von Krankengeld dringend da am Dienstag Gerichtst
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- 26.10.2014, 15:54
- Forum: Erfahrungsberichte zu einzelnen Krankenkassen
- Thema: urlaub während der krankschreibung
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- 26.10.2014, 02:08
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- Thema: Krank während Ruhenszeitraum
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Re: Krank während Ruhenszeitraum
Hallo liebe Wissende,
also wenn Jemand in dem Zeitraum der Urlaubsabgeltung wo ja der ALG 1 Anspruch ruht arbeitsunfähig erkrankt, ist dieser dann in eine "gesetzliche Lücke" gefallen oder bekommt er Krankengeld?
Wenn ja, in welcher Höhe?
In der Höhe in der der Wiederbewilligungsantrag ALG 1 ...
also wenn Jemand in dem Zeitraum der Urlaubsabgeltung wo ja der ALG 1 Anspruch ruht arbeitsunfähig erkrankt, ist dieser dann in eine "gesetzliche Lücke" gefallen oder bekommt er Krankengeld?
Wenn ja, in welcher Höhe?
In der Höhe in der der Wiederbewilligungsantrag ALG 1 ...
- 26.10.2014, 01:16
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- 25.10.2014, 16:21
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- Thema: Berechnung von Krankengeld dringend da am Dienstag Gerichtst
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Berechnung von Krankengeld dringend da am Dienstag Gerichtst
Nochmal danke und wie gesagt das Krankengeld wird von allen Sonderzahlungen die der Arbeitgeber angibt berechnet.
Die KK überprüft das nicht.
Damit ist mein Anliegen beantwortet.
Gruß an alle.
Die KK überprüft das nicht.
Damit ist mein Anliegen beantwortet.
Gruß an alle.
- 25.10.2014, 16:15
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- Thema: Krankenkasse hat meine Fehlzeiten korrigiert
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- 20.07.2013, 17:24
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- 20.07.2013, 04:54
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