Müssen für Zinsen, die im Steuerbescheid stehen und versteuert werden, Beiträge für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung erhoben werden, auch wenn ich sie gar nicht erhalten habe?
Ich habe private steuerliche Verlustvorträge. Ich kann sie privat nicht nutzen.
Ich bin Gesellschafter ...
Die Suche ergab 7 Treffer
- 20.05.2014, 21:06
- Forum: Krankenversicherung für Selbständige
- Thema: Kein Beitrag für Zinsen, die ich gar nicht bekomme?
- Antworten: 2
- Zugriffe: 5782
- 12.05.2014, 17:38
- Forum: Krankenversicherung für Selbständige
- Thema: Wie erfährt KV Zinsen, wenn sie nicht im Steuerbescheid sind
- Antworten: 21
- Zugriffe: 23286
- 12.05.2014, 16:37
- Forum: Krankenversicherung für Selbständige
- Thema: Wie erfährt KV Zinsen, wenn sie nicht im Steuerbescheid sind
- Antworten: 21
- Zugriffe: 23286
- 12.05.2014, 16:07
- Forum: Krankenversicherung für Selbständige
- Thema: Wie erfährt KV Zinsen, wenn sie nicht im Steuerbescheid sind
- Antworten: 21
- Zugriffe: 23286
- 12.05.2014, 15:05
- Forum: Krankenversicherung für Selbständige
- Thema: Wie erfährt KV Zinsen, wenn sie nicht im Steuerbescheid sind
- Antworten: 21
- Zugriffe: 23286
- 12.05.2014, 14:21
- Forum: Krankenversicherung für Selbständige
- Thema: Wie erfährt KV Zinsen, wenn sie nicht im Steuerbescheid sind
- Antworten: 21
- Zugriffe: 23286
Der Einkommensteuerbescheid wird ja automatisch alle zwei Jahre angefordert. Da steht ja nichts drin von Zinsen und Unterhalt.
Aber ich bin ja im Merkblatt mit dem Fragebogen ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht worden, dass ich diese beiden Einkunftsarten anzugeben habe, auch wenn sie nicht im ...
Aber ich bin ja im Merkblatt mit dem Fragebogen ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht worden, dass ich diese beiden Einkunftsarten anzugeben habe, auch wenn sie nicht im ...
- 12.05.2014, 11:46
- Forum: Krankenversicherung für Selbständige
- Thema: Wie erfährt KV Zinsen, wenn sie nicht im Steuerbescheid sind
- Antworten: 21
- Zugriffe: 23286
Wie erfährt KV Zinsen, wenn sie nicht im Steuerbescheid sind
Ich habe im Fragebogen vergessen, Zinsen, für die ich Abgeltungsteuer bezahlt habe und nachehelichen Unterhalt, den meine Exfrau versteuert, anzugeben. Ich dachte, ich muss nur angeben, was im Einkommensteuerbescheid steht. Ist das Verschweigen strafbar? Ist es vielleicht sogar Betrugsversuch ...