Danke für die Antwort... ist schon krass... warum interessiert sich ein deutsches Gesetz dafür, ob ich im Ausland krankenversichert bin? Im § 188 müßte stehen, daß er für in Dland wohnende gilt, und dafür müßte dann in einer EU/EWG-Verordnung stehen, daß man dem Herkunftsland die Versicherung im Woh...