Person X hat nicht "gewonnen", sondern sich einfach rechtskonform verhalten. Das ist ja das, was so lächerlich ist: dass man mittlerweile schon rechtfertigen muss, dass man sich an die gesetzlichen Vorgaben hält.Poet hat geschrieben:@schnullibulli: Du hast gewonnen und verlierst dennoch
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- 26.06.2014, 11:12
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- 25.06.2014, 22:29
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Das ist genau die richtige Antwort. Und ich vermute Du hast richtig viele Freunde. Ich vermisse eine vergleichbare Schärfe gegenüber dem ersten Antwortschreiben der Kasse. Dieselbe Stelle, die den Beitragsbescheid und damit den juristischen Verwaltungsakt, der im Zweifel vor Gericht beklagt wird, a...
- 25.06.2014, 21:58
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Das Thema finde ich im übrigen auch wichtiger als Dein Problem. Dafür dürfen nämlich Kollegen einmal im Monat zusätzlich zur normalen Arbeit wegen Dir zur Bank rennen. Und das nur weil ein Prinzipien Reiter zeigen will wie toll er ist. Person X erfüllt die ihm durch das Gesetz aufgegebene Pflicht, ...
- 25.06.2014, 20:37
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Eine Bareinzahlung kostet dich auch - Fahrkosten bis zur Geschäftsstelle und natürlich auch Fahrzeit. Wahrscheinlich sind schon die Fahrkosten teurer als die paar Cent für eine Einzahlung oder Überweisung. Bei der Bank bekomme ich aber keine im Original unterschriebene Quittung. Wir können ja wiede...
- 25.06.2014, 14:34
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Gelder unter den Kopfkissen der Nation sind etwas ganz übles weil: Es gibt keinen staatlichen Zugriff, keine Kontrolle. Leider auch nur bedingt. Im Zuge einer Währungsreform wird es eben für wertlos erklärt und du hältst nur bunte Zettel in der Hand. Bzgl. der Kasse kann ich Dir sagen, dass Du denn...
- 25.06.2014, 14:11
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Ich glaube, dass wir die längste Zeit mit Bargeld gezahlt haben (...) es gibt auch schon Firmen und Kommunen, die keine Bargeldzahlung akzeptieren. deshalb wird es nur eine Frage der Zeit sein, dass auch das SGB entsprechend geändert wird. Ich persönlich bin dafür. Schöne neue Welt. Sollte es nur n...
- 25.06.2014, 13:18
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- 23.06.2014, 11:36
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Barzahlung Krankenkassenbeiträge für freiw. versich. Mitgl.
Freiwillig versicherte Mitglieder können ihre Krankenkassenbeiträge bar entrichten.
Hier muss eine Krankenkasse nach Belehrung über die Rechtsgrundlagen klein beigeben:
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