es gibt Pfändungsfreigrenzen: http://www.schuldnerhilfe-direkt.de/schuldnerberatung/zwangsvollstreckung-pfaendungen-gerichtsvollzieher/aktuelle-pfaendungsfreigrenzen/
unter diese darf dein Einkommen nicht fallen...
sonst: es gibt kein Recht auf eine Ratenzahlungsvereinbarung
P.S ich finde deinen ...
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- 20.03.2015, 10:21
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Ratenzahlung von offenen Beiträgen
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