Ob er nachzahlen muss hängt davon ab, ob die Kasse die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V feststellen kann. Wenn er die Angaben macht, kann die Kasse die Versicherungspflicht feststellen und er muss nachzahlen. Ohne dass er weitere Angaben macht, wird das schwierig. Und dazu, die Ang...