Hallo,
es könnte sich somit um einen Beratungsfehler handeln ?
Meiner Meinung nach hätte die KK Folgendes mitteilen müssen:
Für die Dauer des Krankengeldbezuges können Sie sich rentenpflichtversichern.
Dies gilt dann für die Dauer des Krankengeldbezuges.
Die Arbeitsagentur macht es.
Gruss
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- 23.02.2016, 09:21
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Rentenbeitragspflicht bei Krankengeld
Hallo,
ich war selbstständig und in der Zeit nicht rentenversichert.
Aber freiwillig Krankengeld und ALG versichert.
Während meiner Selbständigkeit war ich längere Zeit ( 18 Mon.) krank ( berufsunfähig) und bezog Krankengeld, danach ALG1.
Im Rahmen einer Kontenklärung bei der DRV erfuhr ich, dass ...
ich war selbstständig und in der Zeit nicht rentenversichert.
Aber freiwillig Krankengeld und ALG versichert.
Während meiner Selbständigkeit war ich längere Zeit ( 18 Mon.) krank ( berufsunfähig) und bezog Krankengeld, danach ALG1.
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