@GKV
Müsste die Lösung zum Eingangsbeispiel für den Versicherten B nicht lauten: die Wochenfrist nach § 49 Abs.1 Nr. 5 wurde eingehalten, da sich das Fristende um einen Tag nach hinten verschiebt, s. § 26 SGB X?
Zu meinem letzten Beispiel gibt es leider noch keine Rückmeldungen.
Gruß
kawe
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- 26.04.2016, 12:31
- Forum: Krankengeld
- Thema: Ruhen Krankengeld § 49 Abs. 1 Nr 5 Sgb V
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- 25.04.2016, 16:02
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- Thema: Ruhen Krankengeld § 49 Abs. 1 Nr 5 Sgb V
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Fallvariante - Spätmeldung?
Hallo,
vielleicht besteht noch Interesse diese Variante einmal zu durchdenken.
Laufender KG-Bezug eines Beschäftigten
Folge AU
festgestellt am 1.4.2016, AU bis 30.4.2016, Eingang KK 1.4.
nächster Arztbesuch am 15.4
festgestellt am 15.4, AU bis 10.5,
Diese AU geht der KK am 25.4. zu.
Die ...
vielleicht besteht noch Interesse diese Variante einmal zu durchdenken.
Laufender KG-Bezug eines Beschäftigten
Folge AU
festgestellt am 1.4.2016, AU bis 30.4.2016, Eingang KK 1.4.
nächster Arztbesuch am 15.4
festgestellt am 15.4, AU bis 10.5,
Diese AU geht der KK am 25.4. zu.
Die ...
- 24.04.2016, 19:42
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Spätmeldung
Hallo,
vorneweg ich bin nicht der Versicherte.
Der reale Fall betrifft einen nahen Angehörigen. Der KK ist bekannt, dass es sich um eine längerfristige Erkrankung handelt. Die Person erhält häusliche Krankenpflege und nimmt an einer stufenweisen Wiedereingliederung teil.
Zwischendurch ist für ...
vorneweg ich bin nicht der Versicherte.
Der reale Fall betrifft einen nahen Angehörigen. Der KK ist bekannt, dass es sich um eine längerfristige Erkrankung handelt. Die Person erhält häusliche Krankenpflege und nimmt an einer stufenweisen Wiedereingliederung teil.
Zwischendurch ist für ...
- 24.04.2016, 12:29
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- 24.04.2016, 12:11
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- 24.04.2016, 12:02
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Ermessen
Hallo,
in der Entscheidung ist von Ermessen keine Rede.
Es wird behauptet, dass die gesetzlichen Bestimmungen und die BSG Rechtsprechung die Zahlung des KG wegen verspäteter Meldung nicht zulassen.
gruß
kawe
in der Entscheidung ist von Ermessen keine Rede.
Es wird behauptet, dass die gesetzlichen Bestimmungen und die BSG Rechtsprechung die Zahlung des KG wegen verspäteter Meldung nicht zulassen.
gruß
kawe
- 24.04.2016, 00:10
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Ruhen Krankengeld § 49 Abs. 1 Nr 5 Sgb V
Hallo,
ich möchte diese beiden Beispiele zur Diskussion vorstellen:
Die beiden Versicherten A und B erhalten Krankengeld und legen ihrer Krankenkasse
AU-Folgebescheinigungen vor.
Person A
AU festgestellt am 1.3.2016 (Dienstag)
voraussichtlich bis zum 24.3.(Gründonnerstag)
AUB wird noch am ...
ich möchte diese beiden Beispiele zur Diskussion vorstellen:
Die beiden Versicherten A und B erhalten Krankengeld und legen ihrer Krankenkasse
AU-Folgebescheinigungen vor.
Person A
AU festgestellt am 1.3.2016 (Dienstag)
voraussichtlich bis zum 24.3.(Gründonnerstag)
AUB wird noch am ...