Ja, das "Krankengeldfall" muss zwingend angekreuzt sein. Denn nur damit gilt die AU Bescheinigung gleichzeitig als Zahlschein. Ohne dies darf kein Krankengeld gezahlt werden.
Als hinzu getretene Erkrankung wäre problematisch. Denn dafür muss auch die ursprüngliche Diagnose ausgewiesen sein und zwar ...
Die Suche ergab 5 Treffer
- 17.01.2017, 22:39
- Forum: Krankengeld
- Thema: Bitte um eure Meinung
- Antworten: 5
- Zugriffe: 6865
- 17.01.2017, 22:33
- Forum: Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
- Thema: Erstattung der Fahrtkosten bei Psychotherapie
- Antworten: 8
- Zugriffe: 13773
- 17.01.2017, 22:19
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Rechnung der gesetzlichen KK - Anschlussversicherung
- Antworten: 9
- Zugriffe: 6140
Hallo,
ich kenne es aus meiner Praxis eigentlich nur so - wenn jemand aus einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis oder aus der Familienversicherung ausgeschieden war dann wurde er sofort angeschrieben
Tja nicht alle Kassen machen es so. Ich kenne es so, dass diese Anfrage erst nach ...
ich kenne es aus meiner Praxis eigentlich nur so - wenn jemand aus einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis oder aus der Familienversicherung ausgeschieden war dann wurde er sofort angeschrieben
Tja nicht alle Kassen machen es so. Ich kenne es so, dass diese Anfrage erst nach ...
- 17.01.2017, 21:57
- Forum: Gesetzliche Krankenkassen
- Thema: Familienversicherung bei Wohnsitz in Türkei
- Antworten: 2
- Zugriffe: 5148
Hallo, das mit dem Abkommen ist richtig, wie Gekko3 es beschrieb.
Dazu muss die Krankenversicherung deines Mannes den entsprechenden Fragebogen für Familienversicherte für die Türkei an euch senden, welchen Ihr dann bei dem Träger in der Türkei abgebt. Ich meine das Ding heißt TA FV (oder es war TR ...
Dazu muss die Krankenversicherung deines Mannes den entsprechenden Fragebogen für Familienversicherte für die Türkei an euch senden, welchen Ihr dann bei dem Träger in der Türkei abgebt. Ich meine das Ding heißt TA FV (oder es war TR ...
- 17.01.2017, 21:49
- Forum: Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
- Thema: Freie Krankenhauswahl
- Antworten: 8
- Zugriffe: 8573
Als Tipp: Versuch dir von deiner Krankenkasse ausrechnen zu lassen, was für deinen Fall das nächste Krankenhaus kosten würde (nach DRG) und was das Krankenhaus deiner Wahl. Ich habe selber damit öfter mal beruflich zu tun und sehe da oft Unterschiede von einigen Hunderten bis Tausenden Euro für die ...