Hallo Heinrich,
das Ehegatteneinkommen wird nur herangezogen, wenn der Versicherte nicht hauptberuflich selbstständig ist.
Strolch ist mit seinen Einnahmen in Höhe von 2600,- hauptberuflich und meiner Meinung nach seine Partnerin mit 1400,- ebenfalls.
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- 26.07.2018, 08:22
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Krankengeldanspruch bei Tagespflegeperson bzw. Tagesmüttern
Hallo liebe Community,
ich habe eine Frage zum Krankengeldanspruch bei einer GKV von Tagespflegepersonen.
Um einen etwaigen Anspruch zu klären, muss zunächst der Begriff der hauptberuflichen selbstständigen Erwerbstätigkeit geklärt werden. Dies ist bei Tagespflegepersonen durch den GKV ...
ich habe eine Frage zum Krankengeldanspruch bei einer GKV von Tagespflegepersonen.
Um einen etwaigen Anspruch zu klären, muss zunächst der Begriff der hauptberuflichen selbstständigen Erwerbstätigkeit geklärt werden. Dies ist bei Tagespflegepersonen durch den GKV ...
- 27.10.2017, 19:42
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