Na gut, auch wenns nirgends so richtig klar definiert zu sein scheint, dann also Versicherungspflicht als Studierender erst ab Semesterbeginn, sofern immatrikuliert, bei Immatrikulation nach Semesterbeginn entsprechend ab dann. Merkwürdig ist auch, dass ja laut § 5 Absatz 1 Nr 9 SGB V die Versicheru...