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von windkom
17.09.2010, 12:25
Forum: Krankenversicherung für Studenten
Thema: GKV akzeptiert Wechsel zu PKV bei Altersgrenze 30 nicht
Antworten: 21
Zugriffe: 32114

so ganz ist nun auch wieder nicht richtig - Solche Rundschreiben bilden sehr wohl auch eine gesetzliche Grundlage, genau so wie die Gesetze selbst - auch gemeinsame Richtlinien und Satzungen bilden rechtliche Grundlagen.
Wo steht, dass Rundschreiben eine gesetzliche Grundlage sind?
von windkom
14.09.2010, 13:19
Forum: Krankenversicherung für Studenten
Thema: GKV akzeptiert Wechsel zu PKV bei Altersgrenze 30 nicht
Antworten: 21
Zugriffe: 32114

Es ist völlig egal, was in den Rundschreiben steht. Das sind keine Gesetze.
Am Ende entscheidet der Sozialrichter über die Auslegung der Normen im SGB. Ob dieser Richter die Rundschreiben heranzieht, ist ihm überlassen.
von windkom
10.08.2010, 10:15
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: Welche Forderung bei 5% ???
Antworten: 4
Zugriffe: 4132

Laut §24 SGB IV Abs. 1 beträgt der Säumniszuschlag 1%/Monat - nicht 5%!!! http://dejure.org/gesetze/SGB_IV/24.html Für pflichtversicherte Versicherte im Schülertarif oder Studententarif (KVdS) ist Abs. 1a (wo das mit den 5% drinsteht) nicht heranziehbar. Sollte die Krankenkasse trotzdem die 5% berec...
von windkom
05.08.2010, 10:03
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: Nicht Krankenversichter
Antworten: 2
Zugriffe: 3131

Ist doch ganz einfach. Gehen Sie zu der PKV, wo Sie zuletzt versichert waren und beantragen Sie den Basistarif. Der wird etwa EUR 600,-/Monat kosten. Als ALG II Empfänger muss man - so glaube ich - nur die Hälfte zahlen. Dieses Geld muss der ALG II Empfänger aber aus der eigenen Tasche zahlen - logi...
von windkom
02.07.2010, 14:37
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: Kankenkasse will Versicherungspflicht prüfen
Antworten: 8
Zugriffe: 8416

Und wie will die Kasse jenes hier beweisen, wenn etwas produktives unter der Anweisung des Arbeitgebers mit Arbeitsentgelt geleistet wurde, dass es angeblich nicht so war? Die Kasse muss gar nichts beweisen. Sie kann Ihre Entscheidung per Bescheid festlegen und etwaige Forderungen (ohne Gerichtsver...
von windkom
29.06.2010, 11:47
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: Freiw. versichert, Student -> Abgezockt?
Antworten: 43
Zugriffe: 28296

Falls Rocco das Verfahren gewinnt, würde ich empfehlen, beim Bundesversicherungsamt (BVA) einen Antrag auf Schließung der BKK zu stellen. Gleichzeitig könnte man wg. Nötigung eine Strafanzeige bei der Polizei stellen. In den Bescheiden oder der schriftlichen Korrespondenz stehen doch bestimmt konkre...
von windkom
25.06.2010, 19:22
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: GKV kündigen - studieren im ausland
Antworten: 29
Zugriffe: 21309

Nach Klärung des V-Schutzes erfolgt noch interner Vermerk der KK dass Ausreise mit Abmeldung (Kopie der Abmeldung beim EMA wäre von Vorteil).


Wenn ein E 107, 104 vorliegt, muss das - glaube ich - gar nicht nachgewiesen werden.
von windkom
24.06.2010, 13:16
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: GKV kündigen - studieren im ausland
Antworten: 29
Zugriffe: 21309

Offensichtlich besteht das Problem von chiquitillo darin, etwas zu verlangen, was er gar nicht benötigt. Das praktische Problem ist aber, dass eine störrige deutsche Krankenkasse gerade bei freiwillig Versicherten, die nicht zahlen, einen Bescheid ausstellt. Aus diesem Bescheid kann die Kasse dann ...
von windkom
24.06.2010, 08:55
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: GKV kündigen - studieren im ausland
Antworten: 29
Zugriffe: 21309

hier ein Erklärungsversuch, warum die KK so "störrisch" ist. Wer an einer deutschen Hochschule eingeschrieben ist, ist i.d. R. versicherungspflichtig als Student. diese Versicherungspflicht gilt immer für ein Semester : Ich kenne es so. Den ausländischen Studierenden aus der EU, die an ei...
von windkom
23.06.2010, 09:48
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: GKV kündigen - studieren im ausland
Antworten: 29
Zugriffe: 21309

1. Holen Sie das Formular (fängt mit E an und endet mit einer dreistelligen Nummer) vom NHS und schicken Sie das an die deutsche Krankenkasse. 2. Kündigen Sie hilfsweise Ihrer Krankenkasse 3. Vergessen Sie diese 18-Monatsfrist; die ist für Ihren Fall nicht relevant 4. Alles per Einschreiben 5. Verla...
von windkom
22.06.2010, 22:08
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: GKV kündigen - studieren im ausland
Antworten: 29
Zugriffe: 21309

Ich wohne dann offiziell nicht mehr in Deutschland und bin dort über die Hochschule und dem National Healthy Service versichert. Bleibt während des Auslandsaufenthaltes die Einschreibung in Deutschland bestehen? Oder wann endet sie? So, da der Student über den britischen NHS versichert wird, besteh...
von windkom
21.06.2010, 16:29
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: Gesetzliche Krankenkasse kündigt mir
Antworten: 11
Zugriffe: 17756

Der Fragesteller hat über eine Kündigung gesprochen. Im Rahmen der Versicherungspflicht kann eine Kasse niemanden wg. Beitragsrückständen kündigen, auch nicht rückwirkend. Die Kasse muss z.B. Notoperationen etc. zahlen und kann die Leistungspflicht dort nicht ausschliessen. Was sich ändern kann, ist...
von windkom
21.06.2010, 09:50
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: Gesetzliche Krankenkasse kündigt mir
Antworten: 11
Zugriffe: 17756

Ja, aber kündigen darf die AOK das mitversicherte Mitglied nicht, d.h. die AOK ist in jedem Fall für den Versicherungsschutz zuständig.
Die AOK mag die Familienversicherung beenden, aber dann würde trotzdem die allg. Versicherungspflicht greifen.
von windkom
21.06.2010, 09:35
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: Gesetzliche Krankenkasse kündigt mir
Antworten: 11
Zugriffe: 17756

Die AOK darf ich Ihnen gar nicht kündigen. Können Sie uns genau angeben, was die AOK geschrieben hat. Ich gehe davon aus, dass die AOK Ihre Leistungspflicht gegenüber Ihnen eingeschränkt hat, da Sie angeblich Beitragsrückstände haben. Gegen die Beitragsforderung können Sie binnen 4 Wochen Widerspruc...
von windkom
17.06.2010, 11:14
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: Freiw. versichert, Student -> Abgezockt?
Antworten: 43
Zugriffe: 28296

Der "Vollziehungsbeamte" kommt von der "Deutsche(n) BKK", hat jedoch lediglich von meiner BKK den Auftrag durch denen "Vollstreckungsbeamtin" erhalten.
Existiert überhaupt eine gesetzliche Grundlage, wonach Kasse B die Forderungen von Kasse A vollstrecken kann?