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von Tanzbär
06.02.2008, 17:56
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: Wechsel in die Familienversicherung zum Studium - Kündigung
Antworten: 5
Zugriffe: 8926

Und die Kündigungsfrist von 2 Monaten gilt dann nicht bei der DAK? Ich hatte nämlich irgendwo mal gelesen, dass sowas evtl. in den Statuten der Kasse festgelegt ist. Bei der DAK finde ich da aber nur was bei "freiwillig Versicherte". Hm. Trifft das denn auch auf mich zu? Das wär ja gut!
von Tanzbär
06.02.2008, 11:39
Forum: Gesetzliche Krankenkassen
Thema: Wechsel in die Familienversicherung zum Studium - Kündigung
Antworten: 5
Zugriffe: 8926

Wechsel in die Familienversicherung zum Studium - Kündigung

Hallo Ihr! Kann mir jemand bei meiner Frage helfen? Also, ich bin 33, verheiratet und z.Zt. ganz normal angestellt und in der DAK versichert. Mein Ehemann ist in einer anderen gesetzlichen Krankenkasse. Wenn ich jetzt zum 01.04.2008 ein Studium beginnen möchte, wie komme ich am schnellsten in die Fa...