Hallo,
dann gibt es auch noch Unterschiede bei der Berechnung.
Als Beispiel:
Mann PKV 5.000 EUR
Frau freiwillig GKV, kein Einkommen,
2 Kinder
BBG: 3.600 EUR
Freibetrag pro Kind: 828,33 EUR (im Beispiel also 1656,66 EUR)
Manche Kassen berechnen das so:
5.000,00
- 1.656,66
=3.343,34
/2
1.671 ...
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- 14.03.2008, 01:28
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Hallo,
im Gesetz steht nur, dass sich die Familienversicherung über das 25ste Lebensjahr hinaus verlängern kann, wenn die gesetzliche Dienstpflicht eine Schulausbildung oder ein Studium unterbrochen oder verzögert hat. Es heißt definitiv nicht, dass das Studium in dem Verlängerungszeitraum beendet ...
im Gesetz steht nur, dass sich die Familienversicherung über das 25ste Lebensjahr hinaus verlängern kann, wenn die gesetzliche Dienstpflicht eine Schulausbildung oder ein Studium unterbrochen oder verzögert hat. Es heißt definitiv nicht, dass das Studium in dem Verlängerungszeitraum beendet ...
- 13.03.2008, 23:17
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